Bilanz der Verkehrssicherheitsaktion in den Landkreisen
26.06.2018, PP Oberbayern Nord
Bilanz der Verkehrssicherheitsaktion in den Landkreisen
LANDKREISE EBERSBERG, FREISING, ERDING. Wie angekündigt, haben die Dienststellen des Polizeipräsidium Oberbayern Nord in den Landkreisen Ebersberg, Erding und Freising in der Vorwoche mit täglicher Unterstützung der Bereitschaftspolizei Eichstätt eine gemeinsame Verkehrssicherheitsaktion durchgeführt.
Hierzu waren täglich gleichzeitig bis zu fünf Polizeidienststellen mit engagierter Unterstützung von Beamten/innen der Bereitschaftspolizei Eichstätt tätig. Insbesondere standen tägliche Geschwindigkeitsmessaktionen mit und ohne Anhaltung der Verkehrsteilnehmer, Zweirad- und Schwerverkehrskontrollen, Überwachung der Gurtanlegepflicht und des Handybenutzungsverbotes sowie Alkohol- und Drogenkontrollen auf dem Programm. Die Aktion setzte neben der notwendigen Ahndung der Verstöße auch auf verkehrserzieherische Gespräche mit besonders gefährdeten Risikogruppen, z.B. Radfahrern.
Neben den zahlreichen Verkehrsteilnehmern, deren Fahrgeschwindigkeit durch technische Geräte gemessen wurde, hielten die polizeilichen Einsatzkräfte im Kontrollzeitraum auch 336 Personen in 320 Kraftfahrzeugen aus dem fließenden Verkehr heraus für eine Kontrolle an.
169 Verkehrsteilnehmer, die erheblich (Mindestüberschreitung 21 km/h) gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit verstoßen hatten, wurden zur Anzeige gebracht. Besonders verantwortungslos verhielt sich ein Fahrzeugführer mit einem Pkw auf der Autobahn A9 beim Autobahnkreuz Neufahrn. Dieser wurde am Freitagvormittag auf dem Abfahrtsast Richtung Flughafen mit 126 km/h statt der dort erlaubten 60 km/h gemessen. Hier sind neben 440 Euro Geldbuße auch 2 Punkte in Flensburg und ein 2-monatiges Fahrverbot fällig.
Bei weiteren rund 300 Verkehrsteilnehmern war „nur“ eine Verwarnung bis zu 55 Euro fällig.
41 Personen hatten ihr Mobiltelefon als Fahrer während der Fahrt ohne eine Freisprecheinrichtung benutzt. 10 Personen waren nicht angegurtet, eine stand unter Alkoholeinfluss und musste den Pkw stehen lassen. Mindestens 500 Euro Geldbuße und 1 Monat Fahrverbot werden hier fällig.
Absicht der gemeinsamen Polizeikontrollen war es, eine Senkung der Unfallzahlen in den angesprochenen Landkreisen zu erreichen. Dass die Unfallentwicklung durch regelmäßige Kontrollen positiv beeinflusst und somit die Verkehrssicherheit gesteigert werden kann, haben die bisherigen Erfahrungen aus der Verkehrssicherheitsarbeit gezeigt.