Melle (ots) - Ein 20-Jähriger befuhr am Sonntag, gegen 01 Uhr, mit einem VW Golf die Sondermühlener Straße in Richtung Wellingholzhausen. In Höhe der Hausnummer 81, am Ende einer Rechtskurve, kam er nach links von der Fahrbahn ab und fuhr in einen Straßengraben. Der 20-Jährige zog sich leichte Verletzungen zu und konnte sich selbstständig aus dem Auto befreien. Zeugen wurden auf den im Graben liegenden Pkw aufmerksam und alarmierten die Polizei und einen Rettungswagen, der allerdings nicht benötigt wurde. Bei der Unfallaufnahme stellten die Beamten fest, dass der junge Mann unter Alkoholeinfluss stand. Zudem räumte er ein, keinen Führerschein zu besitzen. Der 20-Jährige wurde zur Wache gebracht, wo ihm eine Blutprobe entnommen wurde. Das Auto, das nicht zugelassen war, stellten die Beamten sicher. Gegen den 20-Jährigen wird nun wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis, Trunkenheit im Verkehr und Verstößen gegen das Pflichtversicherungs- und Kraftfahrzeugsteuergesetz ermittelt.
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