Kreis Viersen (ots) - Die Menschen genießen die lauen Sommerabende und -nächte und verbringen die Stunden in ihren Gärten, auf der Terrasse oder auf ihren Balkonen. Regelmäßig begleiten sie den Genuss ihrer Lebensfreude mit dem Genuss von mehr oder weniger großen Mengen Alkohol und drücken ihr Wohlbefinden mehr oder weniger lautstark aus - nicht immer zur Freude der nicht mitfeiernden Nachbarn. Diese fühlen sich in ihrer Nachtruhe gestört und möchten, dass die Störung beendet wird.
Am vergangenen Wochenende meldeten sich zahlreiche Bürgerinnen und Bürger bei der Polizei. In 40 Fällen mussten die Einsatzkräfte zum Ort der Lebensfreude ausrücken, oft auch mehrmals.
Häufig hatten sich die, die sich in ihrer Ruhe gestört fühlten, überhaupt noch nicht an den oder die Ruhestörer gewandt, um mehr Rücksicht für die eigene Nachtruhe zu erbitten. Genau diese freundliche Kontaktaufnahme könnte aber in vielen Fällen, wo z.B. Nachbarn bekannt sind oder im Alltag ein normaler Umgang gepflegt wird, deutlich schneller zum gewünschten Erfolg führen als die Polizei anzurufen. Die Polizei muss oft wegen schwerwiegenderer Sachverhalte (z.B. schwerwiegende Verkehrsunfälle) Einsätze wegen Ruhestörung "nach hinten" stellen, so dass sich die Wartezeiten auf den "Freund und Helfer" zwangsläufig verlängern. Wenn die eigene Ansprache beim ruhestörenden Nachbarn das Problem nicht beseitigt, nehmen sich die Ordnungshüter natürlich des Problems an.
Und noch eine Bitte Ihrer Polizei: Blockieren Sie bitte nicht die Notrufleitung (110), um Ruhestörungen zu melden. Ruhestörungen sind keine Notrufe in diesem Sinn. Sie können ihre Polizei auch unter der normalen Amtsnummer (02162) 377-0 erreichen. Vielen Dank!/ah (915)
Rückfragen bitte an:
Kreispolizeibehörde Viersen
Pressestelle
Antje Heymanns
Telefon: 02162/377-1191
Fax: 02162/377-1199
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