BPOLI LUD: Fünf Festnahmen folgen vier Gefängnisaufenthalte

Görlitz (ots) - Am vergangenen Wochenende bzw. heute nahm die Bundespolizei eine Frau sowie vier Männer fest. In vier dieser fünf Fälle führte der Weg nach der Festnahme unmittelbar ins Gefängnis. Im fünften Fall stand dem Verurteilten genügend Bargeld zur Verfügung. Damit konnte er eine endgültige Verhaftung vermeiden.

Bei der festgenommenen Frau handelt es sich um eine Görlitzerin, die am Samstag gegen 02.45 Uhr im Görlitzer Stadtpark angetroffen wurde. Bei der anschließenden Kontrolle ist zunächst festgestellt worden, dass das Amtsgericht Görlitz Mitte Juni dieses Jahres Sitzungshaft angeordnet hatte. Demnach war die wegen des Verdachts des Erschleichens von Leistungen verdächtige Angeklagte nicht zu ihrem Hauptverhandlungstermin erschienen. Das Erscheinen dürfte nunmehr garantiert sein, eine Streife des Neißereviers brachte sie schließlich in eine Vollzugsanstalt. Vorher jedoch sind der 18-Jährigen 0,5 Gramm Marihuana sowie 0,3 Gramm Crystal abgenommen worden. Den Stoff hatte eine Beamtin im BH der Delinquentin entdeckt. In diesem Zusammenhang ist Anzeige wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz erstattet worden.

Die zweite Festnahme am Samstag, die gegen 21.15 Uhr auf dem Autobahnrastplatz Wiesaer Forst erfolgte, richtete sich gegen einen polnischen Bürger. Der 42 Jahre alte Beschuldigte steht im dringenden Verdacht, mehrfachen Betrug begangen zu haben. Das Amtsgericht Leipzig hatte deshalb im Juni vor zwei Jahren die Untersuchungshaft angeordnet. Der Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Görlitz setzte später den Leipziger Haftbefehl in Vollzug, anschließend ging es mit dem Mann in einem Streifenwagen in die Messestadt.

Immer wieder kommt es vor, dass Verurteilte festgestellt werden, auf deren Namen mehr als ein Haftbefehl ausgestellt ist. So auch am gestrigen Sonntagabend gegen 21.15 Uhr, als ein 25-Jähriger aus Polen bei Kodersdorf den Fahndern ins Netz ging. Die Staatsanwaltschaft Ingolstadt hatte erst im Januar, dann nochmals im August 2016 per Haftbefehl eine Fahndung nach ihm veranlasst. Gegenüber dem Amtsgericht Ingolstadt waren erst wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis Schulden i. H. v. 1101,42 Euro, später wegen Strafvereitelung nochmals i. H. v. 325,00 Euro angefallen. Wegen akuter Geldnot trat der Betroffene seine Ersatzfreiheitsstrafe an.

Ungefähr zeitgleich klickten auch in Krauschwitz die Handfesseln. Ein polnischer 41-Jähriger wurde erst in die Dienstelle mitgenommen, nach einiger Zeit in die Justizvollzugsanstalt gebracht. Ihm fehlten 370,00 Euro, um eine Geldstrafe aus dem Jahr 2017 zu begleichen. Die Geldstrafe geht auf einen Strafbefehl des Amtsgerichts Hersbruck wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zurück.

Nur dem heute gegen 01.30 Uhr bei Kodersdorf festgenommenen polnischen Staatsangehörigen (37) gelang es, durch eigene (Finanzkraft) der Vollzugsanstalt aus dem Weg zu gehen. Der 37-Jährige legte 828,50 Euro in Gegenwart der Ordnungshüter auf den Schreibtisch. Der Betrag umfasst eine Geldstrafe als auch Verfahrenskosten, die nach einer Verurteilung durch das Amtsgericht Frankfurt am Main wegen Diebstahls geringwertiger Sachen zustande gekommen waren.

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