Radfahrer stürzen unter Alkoholeinfluss – gesetzliche Promillegrenzen auch für Fahrradfahrer

Hameln (ots) - Erneut stürzte ein Radfahrer infolge seiner Alkoholbeeinflussung. Der 61-jährige Mann aus Hameln befuhr gestern Abend gegen 20.00 Uhr mit einem Fahrrad die Kaiserstraße. Beim Versuch, auf Höhe Haus-Nr. 82 einen Bordstein hochzufahren, verlor er das Gleichgewicht und stürzte. Der Gestürzte blieb unverletzt. Sein Atemalkoholwert lag bei über 1,6 Promille.

Erst am Sonntagabend stürzte gegen 20.30 Uhr auf der Deisterstraße ein alkoholisierter Radfahrer (wir berichteten). Auch in diesem Fall blieb der Betroffene unverletzt. Jedoch fiel er durch den Sturz gegen einen geparkten Wagen, an dem Sachschaden entstand. Der Radfahrer stand deutlich unter Alkoholeinfluss; sein Wert bei einem Vortest betrug fast 2,5 Promille.

Auch bei Fahrradfahrern gibt es Promillegrenzen. Ab 0,3 Promille beginnt (wie auch beim Autofahrer) die relative Fahruntüchtigkeit. Zeigt der Fahrradfahrer eine auffällige Fahrweise oder verursacht einen Verkehrsunfall, der auf die Alkoholbeeinflussung zurückzuführen ist, liegt bereits eine Straftat mit entsprechenden Ahndungsmöglichkeiten der Justiz vor. Liegt das Ergebnis der Blutprobenanalyse bei 1,6 Promille oder darüber, so geht man von einer absoluten Fahruntüchtigkeit aus. Ab diesem Wert wird angenommen, dass der Radfahrer definitiv nicht mehr am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen kann, weshalb eine Fahrt unabhängig von möglichen Ausfallerscheinungen strafbar ist und auch negative Auswirkungen auf eine vorhandene Fahrerlaubnis haben kann.

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minden/