Nicht genehmigtes Rechtsrockkonzert im Vorfeld untersagt – Konsequentes Vorgehen der Sicherheitsbehörden


15.07.2018, PP Schwaben Süd/West

Nicht genehmigtes Rechtsrockkonzert im Vorfeld untersagt - Konsequentes Vorgehen der Sicherheitsbehörden
MEMMINGERBERG (LKR. UNTERALLGÄU). Durch ein eng abgestimmtes Vorgehen der Sicherheitsbehörden (Polizei, Landratsamt und VG Memmingerberg) gelang es eine konspirativ durch Flyer beworbene, jedoch nicht bei den Behörden angezeigte öffentliche, rechtsextreme Veranstaltung im Vorfeld per Allgemeinverfügung zu untersagen.


Aufgrund vorliegender polizeilicher Erkenntnisse plante der bislang namentlich nicht bekannter Veranstalter für vergangenen Samstag (14.07.2018) den Auftritt von vier Musikgruppen. Das Konzert der Gruppen, die dem rechten Musikspektrum zuzuordnen sind, sollte auf einem Anwesen im Zuständigkeitsbereich der Verwaltungsgemeinschaft Memmingerberg stattfinden.

Aufgrund der fehlenden Anzeige der Veranstaltung war es im Vorfeld nicht möglich, sicherheitsrechtliche Aspekte wie beispielsweise Immissionsschutz-, Brandschutz-, Naturschutz-, Gaststätten- und auch verkehrsrechtliche Auflagen und Beschränkungen zu prüfen. Eine Untersagung der Veranstaltung war somit unumgänglich.

Mittels ganztägig durchgeführter, gezielter Aufklärungs-, Kontroll- und Überwachungsmaßnahmen, einhergehend mit der Durchführung von Gefährderansprachen sowie deutlicher Polizeipräsenz und dem Einsatz eines Polizeihubschraubers, konnte der Aufbau eines Festzeltes sowie letztendlich die Durchführung der Veranstaltung trotz Verbot bereits im Ansatz unterbunden werden.

Im Ergebnis konnten im engen Schulterschluss aller beteiligten Sicherheitsbehörden durch die konsequente Ausschöpfung aller rechtsstaatlichen Mittel rechtsextreme Aktivitäten durch vorbeugende und unterstützende Maßnahmen verhindert werden.
(Memmingen KPI)


(PP Schwaben Süd/West, 15.07.2018 Kl/EZ)
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