--Friedrichshafen
Auffahrunfall
Sachschaden von etwa 4.000 Euro ist das Resultat eines Auffahrunfalls am Donnerstag kurz nach 14.00 Uhr in der Dornierstraße. Eine 45-jährige VW-Fahrerin fuhr stadteinwärts und hielt verkehrsbedingt an der Einmündung Zeppelinstraße (B31). Eine nachfolgende 44-jährige Ford-Fahrerin erkannte die Situation zu spät und prallte auf das Heck des VW. Beide Fahrerinnen blieben bei der Kollision unverletzt.
Friedrichshafen
Missachtung der Vorfahrt
Zu einem Verkehrsunfall mit einem Sachschaden von über 10.000 Euro kam es am Donnerstagabend gegen 21.45 Uhr im Kreisverkehr Ehlersstraße/Löwentaler Straße. Ein 61-jähriger Renault-Fahrer befuhr die Ehlersstraße stadteinwärts, hielt zunächst am Kreisverkehr und fuhr dann in diesen ein. Hierbei übersah er einen aus der Löwentaler Straße kommenden, vorfahrtsberechtigten 26-jährigen Mercedes-Benz-Lenker. Bei der Kollision kam keine Person zu Schaden.
Meckenbeuren
Verkehrsunfall
Zwei leicht verletzte Personen und ein Sachschaden von etwa 7.000 Euro ist die Bilanz eines Auffahrunfalls am Donnerstag kurz vor 16.00 Uhr in der Hauptstraße. Eine 29-jährige Seat-Lenkerin musste verkehrsbedingt im stockenden Verkehr abbremsen. Eine nachfolgende 22-jährige Renault-Fahrerin prallte vermutlich aufgrund Unachtsamkeit gegen das Heck des Seat. Durch die Kollision wurden zwei Insassen des vorausfahrenden Pkw leicht verletzt.
Tettnang-Kau
Auffahrunfall
Sachschaden von rund 4.000 Euro ist die Folge eines Auffahrunfalls am Donnerstag gegen 21.45 Uhr in der Tettnanger Straße. Eine 20-jährige VW-Fahrerin war vermutlich aufgrund Unachtsamkeit auf den Mercedes-Benz eines vor ihr abbremsenden und nach links blinkenden 82-jährigen Mannes aufgefahren, der in die Sängerstraße abbiegen wollte. Durch den Aufprall wurde jedoch niemand verletzt.
Salem
Alkoholisierte Autofahrerin
Anzeichen von Alkoholeinwirkung zeigte eine 50-jährige Autofahrerin, die Donnerstagnacht gegen 23.30 Uhr von einer Streifenwagenbesatzung des Polizeireviers Überlingen in der Alten Neufracher Straße angehalten und überprüft wurde. Nach einem positiven Atemalkoholtest, der über 1,4 Promille ergab, veranlassten die Beamten die Entnahme einer Blutprobe, beschlagnahmten den Führerschein und untersagten die Weiterfahrt.
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