Kassel (ots) - Beamte des Polizeireviers Ost führten in der Nacht zum heutigen Freitag Verkehrskontrollen auf der Hafenbrücke in Kassel durch. In der Zeit zwischen 23 und 1 Uhr winkten sie 39 Fahrzeuge in die stadtauswärts eingerichtete Kontrollstelle und überprüften insgesamt 59 Personen. Für drei Fahrer endete die Fahrt an Ort und Stelle. Zwei saßen alkoholisiert am Steuer, einer besaß keinen Führerschein. In zwei weiteren Fällen leiteten die Beamten Strafverfahren wegen Verstoß gegen das Kraftfahrzeugsteuergesetz und wegen Zulassens des Fahrens ohne Fahrerlaubnis ein.
Straftat und Ordnungswidrigkeit wegen Alkohol
Gegen 23:30 Uhr war ein 56-Jähriger aus Kassel mit seinem Pkw in die Kontrollstelle gefahren. Bei ihm ergab der Atemalkoholtest einen Wert von 0,9 Promille und lag damit über den erlaubten 0,5 Promille. Gegen ihn leiteten die Beamten ein Ordnungswidrigkeitenverfahren ein. Es droht ein Bußgeld von 500 Euro, zwei Punkte in Flensburg und ein Monat Fahrverbot. Der zweite alkoholisierte Autofahrer steuerte seinen Pkw gegen 0:30 Uhr in die Kontrollstelle. Der 57-Jährige aus Vellmar, der zudem nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis ist, blies anschließend über 1,4 Promille und musste die Beamten aus diesem Grund zur Blutentnahme mit auf die Dienststelle begleiten. Den in der Rechtsprechung zum Nachweis der Fahruntüchtigkeit als ausreichend erachteten Promillewert von 1,1 Promille hatte er überschritten. Aus diesem Grund erwartet ihn nun ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Straßenverkehr. Da das von ihm gefahrene Auto auf seine Frau zugelassen ist, leiteten die Beamten gegen sie ebenfalls Ermittlungen ein, wegen Zulassens des Fahrens ohne Fahrerlaubnis.
Bulgarisches Fahrzeug nicht umgemeldet
Die Strafanzeige wegen des Verstoßes gegen das Kraftfahrzeugsteuergesetz und die Abgabenordnung leiteten die Beamten gegen einen 45-jährigen Bulgaren ein. Er war mit einem auf ihn zugelassenen 5er BMW mit bulgarischer Zulassung angehalten worden, wohnt aber nachweislich seit April 2015 in Kassel. Mit diesem dauerhaften Wohnsitz in Deutschland hätte er seinen Wagen hier zulassen und dafür Kraftfahrzeugsteuer zahlen müssen.
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