Pressemeldung der Polizeidirektion Main-Taunus vom 10.08.2018

Hofheim (ots) - 1. Verkehrsunfall mit Leichtverletztem

Donnerstag, 09.08.2018, ca. 13:15 Uhr 65830 Kriftel L 3011

Auf der Landesstraße 3011 von Kriftel in Richtung Hattersheim kam es zu einem Verkehrsunfall mit vier beteiligten PKW. Dabei wurde ein 21-jähriger PKW-Fahrer leicht verletzt. Es entstand Sachschaden in Höhe von ca. EUR 20.000,-. Die vier beteiligten PKW befuhren hintereinander die L 3011. Der vorderste PKW musste verkehrsbedingt abbremsen. Die Fahrer der nachfolgenden zwei PKW kamen ebenfalls rechtzeitig zum Stehen. Der hinterste PKW schaffte das aber nicht mehr. Er fuhr auf und schob alle drei vorausfahrenden Fahrzeuge aufeinander.

2. Bei Verkehrskontrolle Betäubungsmittel und Messer aufgefunden

Freitag, 10.08.2018, 00:35 Uhr 65795 Hattersheim am Main Breslauer Straße

Beamte der Polizeistation Hofheim kontrollierten in Hattersheim einen PKW. Da beide Insassen bereits mehrfach durch verschiedene Straftaten, insbesondere im Zusammenhang mit Betäubungsmitteln, aufgefallen waren, wurde natürlich genauer hingeschaut. Dabei wurde beim Fahrer, einem 32-jährigen Hattersheimer, eine geringe Menge Cannabis aufgefunden. Eine Strafanzeige wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz wurde gefertigt. Der Beifahrer führte ein Einhandmesser mit, das im öffentlichen Raum nicht geführt werden darf. Hier kommt auf den 33-jährigen Frankfurter ein Bußgeldverfahren zu.

3. Fahrt unter Drogeneinfluss

Donnerstag, 09.08.2018, 20:30 Uhr 65824 Schwalbach am Taunus L 3005

Am Donnerstagabend wurde ein Rollerfahrer einer Verkehrskontrolle unterzogen. Zuvor war der Motorroller auffällig schnell gefahren, obwohl er eigentlich nur 45 km/h erreichen dürfte. Der Fahrer verfügt auch nur über eine Fahrerlaubnis für solche Kleinkrafträder. Während der Kontrolle fiel den Beamten zudem auf, dass der 17-jährige Bad Sodener vermutlich unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln stand, so dass eine Blutprobe entnommen wurde. Auf den jungen Mann kommen jetzt Strafverfahren wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz, das Straßenverkehrsgesetz und das Pflichtversicherungsgesetz zu.

zusammengestellt von POK Freischlad



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