BPOLI EF: Wochenendrückblick der Bundespolizei

Thüringen (ots) - Am Wochenende stellten Bundespolizisten in Thüringen mehrere Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz und gegen das Waffengesetz fest. Noch in der Nacht von Freitag auf Samstag kontrollierten die Beamten einen 30-jährigen Deutschen im Hauptbahnhof Erfurt. Im Rucksack des Mannes fanden die Beamten neben einem sogenannten Kampfmesser, dessen Klinge die erlaubte Länge überschritt, eine geringe Menge Cannabis.

Auch ein 18-jähriger afghanischer Staatsangehöriger, den eine Streife der Bundespolizei im Bahnhof Suhl kontrollierten hatte eine geringe Menge Marihuana dabei.

Ein 30-jähriger Deutscher war im Bahnhof Nordhausen kurz nach 7:00 Uhr durch ein Verhalten aufgefallen, das auf Drogenkonsum hinwies. Betäubungsmittel hatte er auch noch dabei. In der Lampe seines Fahrrades hatte der Mann ein Cliptütchen mit über zehn Gramm Amphetaminpaste versteckt.

Zwei Stunden später und ebenfalls in Nordhausen mussten die Beamten wegen einem 17 und einem 19-jährigen Deutschen tätig werden. Beide waren ebenfalls durch betäubungsmitteltypisches Verhalten aufgefallen. Im Rucksack des 19-Jährigen befand sich ein Joint sowie ein Plastikdöschen mit einer geringer Menge Crystal. Der 17-Jährige hatte einen selbstgebauten Totschläger dabei.

Die weiteren Ermittlungen zu den Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden durch die Polizei des Freistaates Thüringen geführt. Zu dem festgestellten Kampfmesser und dem Totschläger hat die Bundespolizei Ermittlungsverfahren wegen der Verstöße gegen das Waffengesetz eingeleitet.

Mit jugendlichen Schwarzfahrern hatte es die Bundespolizei am Nachmittag zu tun. Ein 13 und ein 14 Jahres altes Mädchen waren mit einem Regionalexpress von Langenorla nach Gera gefahren. Bei der Fahrscheinkontrolle stellte der Zugbegleiter fest, dass die von den Mädchen vorgezeigten Fahrscheine gefälscht waren. Auch hierzu hat die Bundespolizei Ermittlungen wegen des Verdachts des Betruges aufgenommen.

Am Sonntagvormittag, kurz nach 8:00 Uhr, kam bei der Kontrolle eines 41-jährigen Deutschen im Bahnhof Nordhausen heraus, dass dieser von der Staatsanwaltschaft Magdeburg gesucht wurde. Die Behörde hatte Haftbefehl wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis gegen den in Bad Lauterburg wohnenden Mann erlassen. Der Verurteilte hatte eine aus diesem Grund verhängte Geldstrafe bislang nicht bezahlt. Ins Gefängnis wollte er aber dann doch nicht und bezahlte die Strafe. Weil bei der Durchsuchung des Mannes eine geringe Menge Marihuana zum Vorschein kam, leiteten die Beamten ein erneutes Strafverfahren - diesmal wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz - gegen den 41-jährigen ein.

Außerdem war die Bundespolizei am Wochenende einmal mehr als Fahndungspolizei erfolgreich und stellte mehrere Verstöße gegen das Aufenthaltsgesetz fest. Am Samstag waren es ein 27-jähriger Libyer, zwei 18-jährige afghanische Staatsangehörige sowie ein 40-jähriger Iraner, bei denen sich herausstellte, dass sie unerlaubt ins Bundesgebiet eingereist waren. Am Sonntag stellte die Bundespolizei noch einmal fünf derartige Verstöße fest. Hierbei handelte es sich um zwei 23-jährige Somalier sowie einen 15-jährigen Iraker, einen 18-jährigen Afghanen und einen 19-jährigen Syrer. Bereits am Freitag hatte die Bundespolizei einen 18-jährigen Afghanen, einen 20-jährigen Syrer und einen 42-Jährigen aus Eritrea wegen unerlaubter Einreise und wegen unerlaubten Aufenthaltes angezeigt.

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