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Als der 33-jährige Fahrradfahrer daraufhin angehalten und kontrolliert wurde, stellte sich sehr schnell heraus, dass der Langenfelder zusätzlich auch noch deutlich unter Alkoholeinfluss stand. Ein durchgeführter Alkoholtest ergab einen Wert von 1,7 Promille (0,85 mg/l). Daraufhin leitete die Polizei ein Strafverfahren gegen den 33-jährigen Beschuldigten ein, in welchem auch die weiteren Verkehrsverstöße Einfluss finden. Zur Beweisführung im Verfahren wurde die ärztliche Entnahme einer Blutprobe angeordnet und durchgeführt. Bevor der Langenfelder anschließend seinen weiteren Heimweg zu Fuß antreten durfte, wurde ihm bis zur Ausnüchterung jedes Führen von Fahrzeugen im Straßenverkehr ausdrücklich untersagt.
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