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Der 20-jährige Fahrer des Mercedes, der nur kurze Zeit vor dem Unfall am Fahrbahnrand gestoppt hatte, um einen Mitfahrer aussteigen zu lassen, rief die Polizei fernmündlich zur Unfallaufnahme. Bei dieser stellten die eingesetzten Beamten fest, dass der Fahrradfahrer deutlich unter Alkoholeinfluss stand. Ein durchgeführter Alkoholtest ergab einen Wert von mehr als 1,5 Promille (0,78 mg/l). Daraufhin leitete die Polizei ein Strafverfahren gegen den 61-jährigen Langenfelder wegen einer Trunkenheitsfahrt mit Schadensfolge ein. Zur Beweisführung wurde die ärztliche Entnahme einer Blutprobe angeordnet und durchgeführt. Bevor der Beschuldigte danach seinen Heimweg zu Fuß fortsetzen durfte, wurde dem führerscheinlosen Mann, bis zur erfolgten Ausnüchterung, jedes weitere Führen von Fahrzeugen im öffentlichen Straßenverkehr ausdrücklich untersagt.
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