Aktionstag Rettungsgasse der Autobahnpolizeistation Holzkirchen
25.08.2018, PP Oberbayern Süd
Aktionstag Rettungsgasse der Autobahnpolizeistation Holzkirchen
HOLZKIRCHEN, Lkr. Miesbach. Am Samstag, den 25.08.2018, veranstaltete die Autobahnpolizei Holzkirchen den „Aktionstag Rettungsgasse".Gemeinsam mit den Freiwilligen Feuerwehren aus Holzkirchen, Otterfing, Brunnthal und Hofolding sowie der Autobahnmeisterei Holzkirchen und dem ADAC wurden Verkehrsteilnehmer auf der Rastanlage Holzkirchen-Süd diesbezüglich aufgeklärt und Informationsmaterial in diesem Zusammenhang verteilt.
Neben dem Infostand wurde durch zwei zivile Polizeifahrzeuge eine kleine Rettungsgasse nachgestellt. Die dahinter aufgereihten Einsatzfahrzeuge der Rettungs- und Hilfsdienste sollten bildlich darstellen welch unterschiedliche Anforderungen die verschiedenen Fahrzeugtypen an eine Rettungsgasse haben. Auch wegen des bewusst gewählten Reisewochenendes hatte der aufgestellte Informationstand regen Zulauf zu verzeichnen. Wie geplant konnte hier eine Vielzahl von Gesprächen geführt und die ein oder andere Unklarheiten in Bezug auf die Rettungsgasse ausgeräumt werden. Es wurde deutlich, dass grundsätzlich bekannt ist, dass eine Rettungsgasse gebildet werden muss. Auch dass die Rettungsgasse immer zwischen dem linken Fahrstreifen und dem Fahrstreifen rechts daneben zu bilden ist. Doch ab welchem Zeitpunkt eine Gasse für Rettungs- und Einsatzfahrzeuge frei zu halten ist und dass zum Bilden der Rettungsgasse sowohl das Bankett am linken Fahrbahnrand als auch der Pannenstreifen am rechten Fahrbahnrand befahren werden darf, war für viele neu.
Die Autobahnpolizei erinnert deshalb gerne abermals an das richtige Verhalten: Eine Rettungsgasse muss gebildet werden, sobald der Verkehr stockt - nicht erst, wenn der Verkehr komplett steht oder sich Einsatzfahrzeuge nähern. Die Gasse wird immer zwischen dem äußerst linken Fahrstreifen und dem rechts daneben gebildet. Fahrzeuge auf dem linken Fahrstreifen fahren also so weit wie möglich nach links, alle anderen so weit wie möglich nach rechts. Evtl. vorhandener Platz zur am linken Fahrbahnrand sowie ein vorhandener Seiten-/Pannenstreifen am rechten Fahrbahnrand dürfen hierzu befahren werden. Einsatzfahrzeuge werden zum schnelleren Vorankommen keinesfalls den Seitenstreifen befahren. Die Gasse muss so breit sein, dass auch große Feuerwehr- oder Bergungsfahrzeuge problemlos passieren können. Halten Sie Abstand zum Vordermann, um ausreichend Raum zum Rangieren zur Verfügung zu haben! Vermeiden Sie Fahrstreifenwechsel und beobachten Sie aufmerksam das Verkehrsgeschehen, insbesondere im Rückspiegel! Halten Sie die Gasse offen, wenn ein Einsatzfahrzeug durchgefahren ist! Verlassen Sie Ihr Fahrzeug nicht.