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Dabei bestätigte sich der Zeugenhinweis zur Alkoholisierung. Ein durchgeführter Alkoholtest ergab einen Wert von 2,5 Promille (1,25 mg/l). Die Frau wurde daraufhin zur Wache nach Ratingen gebracht, wo ihr eine Blutprobe entnommen wurde.
Den Führerschein der Beschuldigten beschlagnahmten die Beamten, da sie gegen eine Sicherstellung ausdrücklich Widerspruch einlegte. Jedes weitere Führen führerscheinpflichtiger Kraftfahrzeuge wurde der 49-Jährigen ausdrücklich untersagt.
Die Ratinger Polizei leitete ein Strafverfahren gegen die Düsseldorferin ein.
Parallel dazu untersagten die Beamten der Beschuldigten ausdrücklich und bis auf weiteres jedes Führen führerscheinpflichtiger Kraftfahrzeuge, bevor sie wieder nach Hause entlassen wurde.
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