Saarbrücken (ots) - Für einen 30-jährigen algerischen Staatsangehörigen endete die Fahrt am vergangenen Montagmorgen (27.08.2018) am Grenzübergang Goldene Bremm. Bundespolizisten kontrollierten ihn als Fahrer eines aus Frankreich kommenden PKW. Da er widersprüchliche Angaben zu seiner Identität machte und keine Ausweispapiere vorlegen konnte wurde er erkennungsdienstlich behandelt. Die anschließenden Überprüfungen ergaben neben der Ausschreibung zur Festnahme zum Zwecke der Abschiebung, dass er keine gültige Fahrerlaubnis besitzt und zudem das von ihm geführte Fahrzeug nicht versichert war. Bei der Durchsuchung des Fahrzeuges stellten die Beamten 1,786 kg Haschisch fest. Nach Einleitung der Strafverfahren wegen Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz, Fahren ohne Fahrerlaubnis und Ausländer-Pflichtversicherungsgesetz wurde der Mann zur Endsachbearbeitung dem Zollfahndungsamt Frankfurt, Außenstelle Kaiserslautern übergeben. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Saarbrücken erließ der Ermittlungsrichter beim Amtsgericht Saarbrücken einen Untersuchungshaftbefehl. Der Mann wurde in die Justizvollzugsanstalt Saarbrücken eingeliefert.
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