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Bei der polizeilichen Unfallaufnahme stellte sich sehr schnell heraus, dass der 75-jährige Fahrradfahrer aus Langenfeld ganz erheblich unter Alkoholeinfluss stand. Ein durchgeführter Alkoholtest ergab einen Wert von mehr als 2,1 Promille (1,08 mg/l). Deshalb leitete die Langenfelder Polizei ein Strafverfahren gegen den Fahrradfahrer ein. Zur Beweisführung wurde die ärztliche Entnahme einer Blutprobe angeordnet und durchgeführt. Dem Beschuldigten wurde danach bis zur erfolgten Ausnüchterung jedes weitere Führen von Fahrzeugen im öffentlichen Straßenverkehr ausdrücklich untersagt.
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