Ulm (ots) - Gegen 16.30 Uhr fuhr ein 72-Jähriger mit seinem Mountainbike in der Clichystraße Richtung Stadtmitte. Von rechts aus der Griesstraße kam ein 54-jähriger mit seinem Porsche. Der hatte Vorfahrt. Im Einmündungsbereich der Clichystraße und Griesstraße gilt die Regel "rechts vor links". Laut Polizeiangaben beachtete der Radfahrer diese Regel nicht. Der Porsche und der Radfahrer stießen zusammen. Der Mann stürzte und verletzte sich leicht. Die Polizisten hatten bei der Verkehrsunfallaufnahme den Verdacht, dass der Radfahrer Alkohol getrunken hatte. Ein Test bestätigte den Verdacht. Rettungskräfte brachten den Verletzten in ein Krankenhaus. Dort entnahm ein Arzt auch eine Blutprobe. Den Radfahrer erwartet eine Strafanzeige. Die Polizei informiert zudem die Führerscheinstelle. Den Schaden schätzt die Polizei am Porsche auf etwa 5.000 Euro, am Mountainbike auf etwa 200 Euro.
Hinweis der Polizei: Gerade bei schweren Verkehrsunfällen, auch mit Fahrrädern, ist häufig Alkohol im Spiel. Denn Alkohol schränkt die Wahrnehmung ein, führt zu einer falschen Einschätzung von Geschwindigkeiten und Entfernungen, verengt das Blickfeld, beeinträchtigt Reaktion und Koordination und er enthemmt. Diese Mischung ist gefährlich. Deshalb empfiehlt die Polizei, Alkoholgenuss und Fahren konsequent zu trennen. Damit alle sicher ankommen. Die Polizei weist zudem darauf hin, dass auch für Fahrradfahrer Promillegrenzen gelten. Ein Verstoß kann zu Punkten im Fahreignungsregister und zum Führerscheinentzug führen. Eine Strafanzeige und die Anordnung zu einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) stehen ab 1,6 Promille im Raum. Bei einer gefährlichen Fahrweise oder bei einem Unfall, kann es bereits ab einem Wert von 0,3 Promille zu weitreichenden Folgen kommen.
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