Nr.: 0600 — Mit geklautem Auto durch die Nacht —

Bremen (ots) -

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Ort: 	Bremen-Neustadt, Westerstraße
Zeit: 	15.09.2018, gegen 02:05 Uhr 
Einsatzkräften der Polizei Bremen fiel Samstagnacht ein Fahrzeug mit Kennzeichen aus Westerstede in der Westerstraße in der Neustadt auf. Als die Polizisten das Fahrzeug und die beiden Insassen kontrollieren wollten, sprangen diese aus dem Wagen und flüchteten. Sie konnten nach kurzer Flucht gestellt werden. Das Fahrzeug sowie die Kennzeichen waren geklaut. Der Fahrer hatte keinen Führerschein und stand unter Einfluss von Drogen.

Einer Polizeistreife fiel gegen 02:05 in der Nacht zu Samstag ein blauer VW Golf auf, der die Kreuzung Westerstraße / Langemarckstraße mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit passierte. Die Polizisten entschlossen sich das Fahrzeug zu kontrollieren und gaben dem Fahrzeugführer das Haltesignal. Auch mit Unterstützung des Blaulichts reagierte der Fahrer zunächst nicht auf das Signal. Am Breitenweg / Ecke Doventorsdeich bremste der Fahrer plötzlich und sprang gemeinsam mit einem unbekannten Beifahrer aus dem Wagen. Die Einsatzkräfte nahmen sofort die Verfolgung auf und konnten den Fahrer des Wagens festnehmen, als dieser wieder in Richtung des Golfs lief, um seinen Rucksack noch aus dem Wagen zu holen. Die zweite Person konnte flüchten. Bei der Überprüfung des Fahrzeugs und des Fahrers stellten die Kräfte des Einsatzdienstes fest, dass die angebrachten Kennzeichen aus Westerstede sowie der Golf als gestohlen gemeldet waren. Zudem stand der 44 Jahre alte Fahrer aus Bremen unter Drogeneinfluss und hatte keinen Führerschein. Bei der Durchsuchung des Bremers konnten noch Reste von Drogen sowie Reizgas gefunden werden.

Gegen den 44-Jährigen wurden Strafanzeigen wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis, Fahren unter Einfluss von Betäubungsmitteln, Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetzes, Kennzeichendiebstahls sowie schweren Diebstahls von Kraftfahrzeugen gefertigt. Zudem wurde eine Ordnungswidrigkeitenanzeige wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz gefertigt. Die weiteren Ermittlungen, auch zur geflüchteten zweiten Person, dauern an.



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