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Bei der polizeilichen Unfallaufnahme bestätigte sich schnell der Verdacht, dass der Mofa-Fahrer deutlich unter Alkoholeinfluss stand. Ein durchgeführter Alkoholtest ergab einen Wert von mehr als 1,8 Promille (0,92 mg/l). Und auch sein 59-jähriger Sozius war erheblich alkoholisiert. Bei ihm ergab ein durchgeführter Alkoholtest einen Wert von mehr als 2,2 Promille (1,14 mg/l).
Die Wülfrather Polizei leitete ein Strafverfahren gegen den 30-jährigen Wülfrather wegen Trunkenheitsfahrt, Verkehrsgefährdung und Unfallflucht ein. Die ärztliche Entnahme einer Blutprobe wurde angeordnet und durchgeführt. Eine ausländische Fahrerlaubnis, die der Beschuldigte der Polizei vorlegte, stellten die Beamten sicher. Dem 30-jährigen Wülfrather wurde bis auf weiteres jedes Führen von führerscheinpflichtigen Kraftfahrzeugen ausdrücklich untersagt, bis zur Ausnüchterung auch jedes Führen anderer Fahrzeuge im Straßenverkehr. Fahrzeugschlüssel für das Mofa stellte die Polizei zur Gefahrenabwehr vorsorglich sicher.
Die zwei nur leicht verletzten Mofa-Benutzer wollten sich erst später eigenständig in ambulante ärztliche Behandlung begeben. Am Opel und am Mofa entstand ein geschätzter Gesamtsachschaden in Höhe von mindestens 2.200,- Euro.
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