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Gegenüber der nur kurze Zeit später eintreffenden Polizei gab die 76-Jährige an, einem Hasen auf der Fahrbahn ausgewichen zu sein. Gleichzeitig räumte sie Alkoholkonsum im Lauf des Tages ein und konnte sich bei ihrer Befragung kaum eigenständig auf den Beinen halten. Ein veranlasster Alkoholtest ergab einen Wert von mehr als 2,0 Promille (1,02 mg/l). Daraufhin leitete die Hildener Polizei ein Strafverfahren gegen die volltrunkene Peugeot-Fahrerin ein. Die ärztliche Entnahme einer Blutprobe wurde angeordnet und durchgeführt, der Führerschein der Beschuldigten beschlagnahmt, dieser zudem jedes weitere Führen führerscheinpflichtiger Kraftfahrzeuge ausdrücklich untersagt. Gleichzeitig stellten die Beamten aber auch vorsorglich die Schlüssel des Peugeot sicher, an dem beim vorangegangenen Unfall ein geschätzter Sachschaden in Höhe von 1.000,- Euro entstanden war. Fremdschaden wurde nicht festgestellt.
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