Verkehrsunfall mit Trunkenheit und einer leicht verletzten Person

Münster, BAB A42, Fahrtrtg. DU, km 43,060, Gem. Herne (ots) - Am späten Sonntagabend, den 23.09.2018, gegen 23.18 Uhr, befuhr eine 27-jährige Fahrzeugführerin aus Herne mit ihrem PKW die BAB A42 in Fahrtrichtung Duisburg. Hierbei benutzte sie den rechten Fahrstreifen. Zeitgleich befuhr ein 21-jähriger Fahrzeugführer aus Gelsenkirchen die BAB A42 in derselben Fahrtrichtung. Er benutzte dabei den linken Fahrstreifen. In Höhe der Anschlussstelle Herne-Wanne, hier befindet sich eine Baustelle, wodurch die Fahrstreifen der Richtungsfahrbahn Duisburg verengt sind, beabsichtigte der 21-jährige das Fahrzeug der 27-jährigen zu überholen. Während des Überholvorganges näherte sich das Fahrzeug der 27-jährigen dem PKW des 21-jährigen, so dass dieser nach links ausweichen musste und dabei eine linksseitig aufgestellte Warnbake touchierte. Zeitgleich kam die 27-jährige mit ihrem Fahrzeug nach rechts von der Fahrbahn ab,kollidierte dort mit zwei rechtsseitig aufgestellten Warnbaken und durchfuhr den Grünbereich des sogenannten Sichtdreiecks der Anschlusstelle Herne-Wanne. Anschließend überfuhr sie die aufsteigende Schutzplanke des Beschleunigungsstreifens der Anschlussstelle Herne-Wanne zur A 42 in Richtung Duisburg, überquerte den Beschleunigungsstreifen und kollidierte mit der dortigen rechtsseitig installierten Schutzplanke. Auf dem Beschleunigungsstreifen kam ihr Fahrzeug letztlich zum Stillstand. Die 27-jährige verletzte sich bei dem Unfall glücklicherweise nur leicht. Der 21-jährige blieb unverletzt. Es entstand ein Gesamtsachschaden von ca. 3.200 Euro. Während der Unfallaufnahme bemerkten die eingesetzten Polizeibeamten deutlichen Alkoholgeruch in der Atemluft der 27-jährigen. Ein freiwillig durchgeführter Atemalkoholvortest ergab einen Wert von 1,38 Promille. Daraufhin wurde die 27-jährige einer Polizeidienststelle zugeführt, wo ihr vom diensthabenden Bereitschaftsarzt eine Blutprobe entnommen wurde. Ihr Führerschein wurde sichergestellt, das Führen fahrerlaubnispflichtiger Kraftfahrzeuge wurde ihr bis auf Weiteres untersagt. Ihr Fahrzeug wurde von der Unfallstelle abgeschleppt. Aufgrund des geringen Verkehrsaufkommens kam es zu keinen Verkehrsbeeinträchtigungen. Die 27-jährige erwartet nun ein Strafverfahren.



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