Lübbecke (ots) - Die 31-Jährige Audi-Fahrerin war offenbar durch die Nutzung ihres Handys während der Fahrt derart abgelenkt, dass sie am Montag auf der Bohlenstraße (B65) in Lübbecke gegen einen am Straßenrand abgestellten Toyota fuhr. Zudem stand die Frau unter Alkoholeinfluss.
Um 14 Uhr war die Frau aus dem Landkreis Diepholz auf der Bohlenstraße in Richtung B 239 unterwegs. Kurz vor der Kaiserstraße kam sie nach rechts auf den Seitenstreifen. Hier prallte sie mit der rechten Fahrzeugfront gegen die linke Heckseite des geparkten Toyota, welcher durch die Kollision quer auf den daneben befindlichen Gehweg katapultiert wurde. Die Fahrerin erlitt leichte Verletzungen, eine ärztliche Behandlung vor Ort war jedoch nicht erforderlich. Bei der Unfallaufnahme blieb den Polizisten die Alkoholfahne der 31-Jährigen nicht verborgen. Der Frau wurde eine Blutprobe entnommen und ihr Führerschein sichergestellt. Beide Autos waren nach dem Zusammenstoß nicht mehr fahrbereit und mussten abgeschleppt werden.
Erst am Donnerstag vergangener Woche hatte die Polizei im Mühlenkreis im Rahmen der länderübergreifenden Verkehrssicherheitsaktion "sicher.mobil.leben - Ablenkung im Blick" kreisweit 364 Verkehrsteilnehmer überprüft und 205 Verstöße geahndet. 65 davon betrafen den Bereich Ablenkung mittels eines elektronischen Gerätes.
Rückfragen bitte an:
Polizei Minden-Lübbecke
Pressestelle
Telefon: 0571/8866 1300/-1301
E-Mail: pressestelle.minden@polizei.nrw.de