Pressemeldungen für den Landkreis Günzburg vom 25. September 2018
25.09.2018, PP Schwaben Süd/West
Pressemeldungen für den Landkreis Günzburg vom 25. September 2018
Die tagesaktuellen Meldungen der Polizeiinspektionen Günzburg, Krumbach und Burgau, sowie Meldungen der Kriminalpolizei, der Verkehrs- und Fahndungsdienststellen mit Regionalbezug.
Medienkontakt:Pressestelle beim Polizeipräsidium Schwaben Süd/West, D-87437 Kempten (Allgäu), Rufnummer (+49) 0831 9909-0 (-1012/ -1013); unaufschiebbare Anfragen außerhalb der regulären Dienstzeit über die Rufnummer (+49) 0831 9909-1401 an die Einsatzzentrale.EinbrücheGÜNZBURG. Im Zeitraum vom 23.09.2018, 15.30 Uhr bis zum 24.09.2018, 07.00 Uhr brachen bislang unbekannte Täter in Reisensburg in der Nornheimer Straße in einen Kindergarten und in der Georg-Lacher-Straße in ein Musikheim ein. Die Täter durchsuchten in den Gebäuden die Räumlichkeiten und erbeuteten in dem Kindergarten eine geringe Menge Bargeld. In dem Musikheim fanden sie keine Beute. Bei den beiden Einbrüchen wurde zudem ein Schaden von ca. 1.300 Euro verursacht. Nach dem derzeitigen Stand der Ermittlungen muss davon ausgegangen werden, dass diese beiden Einbrüche von den gleichen Tätern begangen wurden. Zeugenhinweise werden an die Polizeiinspektion Günzburg, Tel.: 08221/919-0, erbeten.(PI Günzburg)Einbruch in SchuleGÜNZBURG. In der Nacht vom vergangenen Sonntag auf den gestrigen Montag brach ein bislang unbekannter Täter in die Grund- und Mittelschule im Schulweg in Wasserburg ein. Der Täter erbeutete bei der Durchsuchung der Räumlichkeiten einen geringen Bargeldbetrag und verursachte bei dem Einbruch einen Sachschaden von etwa 10.000 Euro. Zeugen, die Angaben zu dem Täter machen können oder verdächtige Beobachtungen gemacht haben, werden gebeten, sich mit der Polizeiinspektion Günzburg, Tel.: 08221/919-0, in Verbindung zu setzen.(PI Günzburg)VerkehrsunfallLEIPHEIM. Gestern Nachmittag überholte ein 45-jähriger Radfahrer auf dem Radweg in der Theodor-Heuss-Straße einen vorausfahrenden 53-jährigen Radfahrer. Nach dem derzeitigen Ermittlungsstand ist der 53-jährige Radler dabei erschrocken und stürzte im Anschluss. Der 53-Jährige wurde bei dem Unfall mittelschwer verletzt und kam zur ärztlichen Behandlung in ein Krankenhaus.(PI Günzburg)Fahrt unter DrogeneinflussGÜNZBURG. Heute Nacht gegen 00.45 Uhr wurde in Deffingen ein Pkw-Fahrer von einer Streifenbesatzung der Polizeiinspektion Günzburg angehalten und dessen 31-jähriger Fahrer einer Verkehrskontrolle unterzogen. Hierbei ergab sich der Verdacht, dass der Mann unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln stand. Bei ihm wurde eine Blutentnahme durchgeführt. Sollte die Untersuchung der Blutprobe diesen Verdacht bestätigen erwarten den 31-Jährigen ein Bußgeld von mindestens 500 Euro und ein mindestens einmonatiges Fahrverbot.(PI Günzburg)Rettungsgasse missbräuchlich benutzt - hohe GeldbußeGÜNZBURG. Beim gestrigen Unfall auf der A 8 zwischen einem Kleintransporter und einem Lkw-Anhänger-Zug benutzte ein 53-jähriger Berufskraftfahrer missbräuchlich die Rettungsgasse um den sieben Kilometer langen Stau zu durchfahren. Hierzu fuhr er einem Reinigungsfahrzeug des Autobahnbetreibers Pansuevia hinterher.Bei der folgenden Anhaltung durch die Autobahnpolizei gab er an, dass er beruflich unterwegs sei und einen wichtigen Termin wahrnehmen müsse. Dies ist natürlich kein Rechtfertigungsgrund zum Befahren der Rettungsgasse. Befahren werden darf die Rettungsgasse ausschließlich mit Polizei- und Hilfsfahrzeugen. Dazu zählen neben Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst auch die Autobahnmeisterei und Abschleppdienste.Da der Verkehrsteilnehmer die Rettungsgasse nicht nur nicht bildete, sondern auch noch unbefugt befuhr, erwarten ihn nun eine Geldbuße von mind. 400 Euro, Punkte im Fahreignungsregister und ein Fahrverbot.(APS Günzburg)Schwelbrand in einer MaistrocknungsanlageSCHÖNEBACH. Am gestrigen Montag, den 24.09.2018 gegen 21.30 Uhr stellte ein Mitarbeiter einer Firma, die Futtermittel verarbeitet, eine starke Rauchentwicklung in der Maistrocknungsanlage fest. Die daraufhin alarmierten Feuerwehren aus Schönebach, Ziemetshausen und Krumbach konnten den Schwelbrand rasch unter Kontrolle bringen. Da von einem Schaden in sechsstelliger Höhe auszugehen ist, hat die Kriminalpolizei Memmingen die Ermittlungen übernommen. Nach momentanen Stand der Ermittlungen ist als Brandursache von einem technischen Defekt auszugehen. (PI Krumbach)Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort - Kein KavaliersdeliktKRUMBACH. Am gestrigen Montag, den 24.09.2018 meldeten sich gleich mehrere Fahrzeugbesitzer bei der Polizeiinspektion Krumbach, deren Fahrzeuge beschädigt worden sind und die Verursacher sich unerlaubt vom Unfallort entfernten. Gegen 7.50 Uhr kam auf der Staatsstraße bei Langenhaslach ein weißer Lkw über die Fahrbahnmitte und streifte einen entgegen kommenden Pkw. Hierbei entstand ein Sachschaden von mehreren Hundert Euro. Eine 23-jährige Frau stellte ihren Pkw gestern gegen 8.00 Uhr auf dem Parkplatz eines Getränkemarktes in der Brühlstraße ab. Als sie gegen 11.00 Uhr wieder zu ihrem Fahrzeug kam, stellte sie am Heck einen frischen Schaden fest (ca. 500 Euro).Auf dem Parkplatz des Seniorenzentrums in der Rotkreuzstraße beschädigte ein unbekannter Verkehrsteilnehmer einen geparkten Pkw gestern in der Zeit von 5.45 Uhr bis 14.30 Uhr. Der Sachschaden beträgt ca. 500 Euro. Im Verlauf der letzten Tage fuhr ein Pkw-Fahrer gegen einen Parkpfosten auf dem Gelände des Freibades an der Raunauer Straße und hinterließ einen Schaden von ca. 200 Euro. Die Polizeiinspektion Krumbach möchte in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, dass es sich beim Unerlaubten Entfernen vom Unfallort um kein Kavaliersdelikt handelt und die Folgen gravierend sind. Neben einer Geldstrafe, Punkten, Fahrverbot oder Führerscheinentzug gibt es Ärger mit der Versicherung. Das geforderte Verhalten nach einem Verkehrsunfall führt häufig zur Verunsicherung, z.B. wenn nicht alle Beteiligten am Unfallort anwesend sind, weil etwa ein geparktes Fahrzeug angefahren wurde. Zunächst besteht eine Wartepflicht, abhängig von Zeit, Ort und Schadenshöhe; Sie könnten Sie sich strafbar machen, wenn Sie nur einen Zettel hinterlassen und sogleich weiterfahren würden. Hat sich innerhalb der Wartefrist niemand gemeldet, ist unverzüglich der Berechtigte von dem Schadensereignis zu verständigen, ersatzweise kann die Unfallmeldung auch bei der Polizei abgegeben werden. Dazu notieren Sie sich das Kennzeichen, die Marke, Typ und Farbe, sowie Standort des beschädigten Fahrzeuges. (Polizei Krumbach)