Gelsenkirchen (ots) - Bereits am Freitag, 28.09.2018 gegen 15.55 Uhr, fiel einem Filialleiter eines Supermarktes auf der Wanner Straße ein 64-jähriger Gelsenkirchener auf, als dieser versuchte, das Ladenlokal mit entwendeten Lebensmitteln, Alkohol und Tabak zu verlassen. Auf den Diebstahl angesprochen, beleidigte und bedrohte der 64-jährige den Filialleiter und versuchte das Geschäft zu verlassen. Als er festgehalten wurde, wehrte er sich und versuchte seine Flucht mit dem Diebesgut gewalttätig durchzusetzen. Noch im Beisein der eingesetzten Polizeibeamten beleidigte der Gelsenkirchener den Filialleiter weiter. Der alkoholisierte 64-jährige, gegen den bereits ein Hausverbot in diesem Ladenlokal wegen Diebstahls besteht, wurde festgenommen und dem Polizeigewahrsam zugeführt. Die zuständige Staatsanwaltschaft beantragte den Erlass eines Haftbefehls, da der Gelsenkirchener bereits einschlägig vorbestraft ist. Ein Richter entsprach dem gestellten Antrag, sodass der 64-jährige einer Justizvollzugsanstalt zugeführt wurde.
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