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Viele Verkehrsteilnehmer sind der Meinung, dass sie sich kontrolliert an die noch erlaubte Promillegrenze "herantrinken" können. Doch viele überschätzen sich beziehungsweise unterschätzen die Wirkung des Alkohols. Viele wissen zudem nicht, dass bereits ab einem Alkoholisierungsgrad von 0,3 Promille ein Strafverfahren droht, wenn sogenannte Ausfallerscheinungen vorliegen, der Betroffene zum Beispiel in Schlangenlinien fährt, eine Ampel übersieht oder einen Verkehrsunfall verursacht.
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