Bundespolizeidirektion München: Ohne Fahrschein aber mit Cannabisblüten unterwegs: 21-Jähriger bei Fluchtversuch festgenommen

21-jähriger Türke konnte bei einer Fahrscheinkontrolle in einer S2 vor dem Haltepunkt Dachau kein Ticket vorzeigen. Bei Erkennen der Bundespolizisten am Bahnsteig in Dachau flüchtete er, wird verfolgt und festgenommen. Eine Zeugin gibt Hinweis auf eine bei der Flucht weggeworfene Plastiktüte mit Cannabisblüten.
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München / Dachau (ots) - Ein 21-Jähriger, der am Sonntagnachmittag (20. Oktober) in einer S-Bahn keinen Fahrschein vorzeigen konnte, flüchtete beim Erkennen alarmierter Bundespolizisten am Bahnhof Dachau. Eine Zeugin beobachtete, wie er eine Plastiktüte wegwarf.

Ein 21-jähriger Türke war gegen 15:00 Uhr ohne das für den ÖPNV erforderliche Ticket in der S2 vom Münchner Hauptbahnhof unterwegs nach Dachau. Gegenüber Mitarbeitern der Deutsche Bahn Sicherheit gab er zunächst an keine Ausweisdokumente bei sich zu haben. Anschließend füllte der Dachauer einen Zettel zur Selbstauskunft mit falschen Personalien aus. Ein privat in der S-Bahn anwesender Polizeibeamter hatte in der S-Bahn schon zuvor starken Geruch nach Marihuana wahrgenommen und deswegen die Bundespolizei informiert. Kurz vor dem Eintreffen der Streife am Bahnhof Dachau zeigte der Türke den Kontrolleuren eine Aufenthaltskarte mit seinen rechtmäßigen Personalien vor. Als er die ankommenden Bundespolizisten erkannte, flüchtete er über das Gleis und übersprang dabei auch einen angrenzenden Zaun. Bei der Verfolgung ins Stadtgebiet Dachau konnten die Beamten den Mann wenig später in der Augustenfeldstraße stellen und festnehmen.

Bei der Flucht des Dachauers hatte eine Zeugin beobachtet, wie der 21-Jährige eine Plastiktüte über eine Mauer in eine angrenzende Böschung geworfen hatte. Unweit der Hausmauer wurde die Plastiktüte mit 34,1g Cannabisblüten aufgefunden. Bezüglich des Auffindens der Cannabisblüten ermittelt die Bayer. Landespolizei wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz. Von der Bundespolizei wird gegen den 21-Jährigen wegen Betruges und Leistungserschleichung Strafanzeige erstattet werden.



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