Polizei gewinnt Prozeß gegen Rechtsextremisten – Verwaltungsgericht bestätigt Fackelverbot

Dortmund (ots) - Lfd. Nr.:1430 Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat am heutigen Tag ein Fackelverbot der Dortmunder Polizei im Rahmen einer rechtsextremistischen Versammlung vom 12. Dezember 2017 einhundertprozent bestätigt.

Die Polizei Dortmund hatte bei dieser Versammlung Fackeln und ähnliche Beleuchtungskörper im Rahmen einer Auflage verboten. Neben Brandschutzbedenken vertrat die Dortmunder Polizei die Auffassung, dass ein Fackelmarsch von Rechtsextremisten ausschließlich auf die Einschüchterung der Bevölkerung und Andersdenkender ausgelegt und auch dazu geeignet war. Diese Einschüchterungstaktik der Dortmunder Rechtsextremisten war dann auch der Hauptgrund für die versammlungsrechtliche Auflage.

Mit Entscheidung vom heutigen Tag hat das Verwaltungsgericht die Auflage der Polizei Dortmund bezogen auf den Einzelfall aus 2017 bestätigt. Die Auflage hat damit Bestand und bietet zukünftig für gleichgelagerte Versammlungslagen eine gute Grundlage.

"Rechtsextremisten, die mit Fackeln durch unsere Stadt ziehen, sind ein unerträglicher Anblick und eine gezielte Provokation gegen die Demokraten in unserer Stadt. Die letzten Ereignisse in Marten haben gezeigt, was Rechtsextremisten mit martialischem Auftreten für Bilder erzeugen können. Umso mehr begrüße ich die Entscheidung des Verwaltungsgerichts, unserer Argumentation zu folgen", so Polizeipräsident Gregor Lange.



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