Die minderjährigen Personen wurden unter Hinweis auf das Fehlverhalten an die Erziehungsberechtigten übergeben.
In diesem Zuge weist die Polizei nochmals daraufhin, dass die Abgabe von Alkohol und Tabakwaren an Jugendliche den Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes unterliegt. Verstöße stellen Ordnungswidrigkeiten dar, welche mit Bußgeldern in Höhe von mehreren tausend Euro geahndet werden können.
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