Halle (ots) - Es begann mit einer unerlaubten Gleisüberschreitung und endete im Gefängnis. Dazwischen stellten Bundespolizisten noch zwei Diebstahlshandlungen und den unerlaubten Besitz von Betäubungsmitteln fest. Aber von vorn: Am Montag, dem 29. Oktober 2018 bemerkte eine Streife der Bundespolizei einen Mann, der gegen 11.00 Uhr mit einem Fahrrad die Gleise am Haltepunkt Halle Südstadt überquerte. Nachdem er die Bundespolizisten bemerkte, trat der 29-jährige Mann die Flucht an. Dies nützte ihm allerdings nicht viel, denn die Bundespolizisten stellten ihn kurze Zeit später in der Nähe eines Supermarktes. Die fahndungsmäßige Überprüfung seiner Personalien im Datenbestand der Polizei ergab, dass der "Gleisüberschreiter" gleich mit zwei Haftbefehlen gesucht wurde: Zum einen bestand gegen ihn ein Untersuchungshaftbefehl des Amtsgerichtes Halle wegen einen besonders schweren Fall des Diebstahls. Zum anderen wurde er durch das Amtsgericht Halle wegen mehrfachen Erschleichens von Leistungen zu einer Geldstrafe von 900 Euro oder einer Ersatzfreiheitsstrafe von 90 Tagen verurteilt. Daraufhin nahmen die Bundespolizisten den Mann fest. Bei der sich anschließenden Durchsuchung des Mannes und seiner mitgeführten Sachen fanden die Bundespolizisten entwendete Lebensmittel des Supermarktes sowie eine geringe Menge an Crystal und eine Crack-Pfeife. Zudem bemerkten sie, dass bei seinem Fahrrad die entsprechende Rahmennummer entfernt wurde. Da der Mann keinen Eigentumsnachweis für das Rad erbringen konnte und in der Vergangenheit bereits als Fahrraddieb polizeilich registriert war, wurde das Fahrrad mit den Lebensmitteln und den Betäubungsmitteln sichergestellt. Der Mann wurde dem zuständigen Haftrichter vorgeführt. Dieser hob den Untersuchungshaftbefehl auf. Da er die Geldstrafe des zweiten Haftbefehls nicht zahlen konnte, übergaben ihn die Bundespolizisten dennoch an die Justizvollzugsanstalt Halle, wo er die nächsten 90 Tage verbleiben wird. Hinzu kommen weitere Anzeigen wegen der unerlaubten Gleisüberschreitung, den beiden Diebstählen und den Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz.
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