Düren (ots) - Am Montagmittag kam es auf dem Heerweg zu einem Verkehrsunfall, bei dem zwei Autos kollidierten. Beide Fahrzeuge wurden derart beschädigt, dass sie nicht mehr fahrbereit waren. Die Unfallverursacherin durfte allerdings aus einem weiteren Grund nicht weiterfahren.
Kurz nach 12:00 Uhr befuhr eine 40 Jahre alte Dürenerin mit ihrem Pkw den Parkplatz eines Discounters. Als sie diesen über eine Ausfahrt verließ und nach rechts auf den Heerweg in Fahrtrichtung Arnoldsweilerstraße einbog, geriet sie zu weit nach links auf die Fahrspur ihres Gegenverkehrs. Dort war zu diesem Zeitpunkt 65-Jähriger aus Bonn mit seinem Pkw unterwegs. Es kam zum Zusammenstoß der beiden Fahrzeuge. Die Fahrzeuginsassen blieben unverletzt, es entstand ein Sachschaden in Höhe von etwa 7000 Euro. Beide Autos mussten später abgeschleppt werden.
Bei der Unfallaufnahme bemerkten die eingesetzten Polizeibeamten deutlichen Alkoholgeruch im Atem der Unfallverursacherin. Diese gab zu, am Morgen Alkohol konsumiert zu haben. Ein Atemtest ergab einen Wert von 1,72 Promille, woraufhin der Dürenerin im Krankenhaus eine Blutprobe entnommen wurde. Die Beamten stellten ihren Führerschein sicher und untersagten ihr die Weiterfahrt.
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