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In Wülfrath konnte die Beschuldigte nur wenige Minuten später von der alarmierten Polizei angetroffen und überprüft werden. Dabei stellte sich heraus, dass die VW-Fahrerin tatsächlich deutlich unter Alkoholeinfluss stand, die Fahrt nach Wülfrath aber glücklicher Weise scheinbar ohne Schadensereignis durchgeführt hatte. Ein an Ort und Stelle durchgeführter Alkoholtest ergab einen Wert von 1,3 Promille (0,65 mg/l). Die Polizei leitete ein Strafverfahren gegen die Wülfratherin ein. Zur Beweisführung wurde die ärztliche Entnahme einer Blutprobe angeordnet und durchgeführt. Den Führerschein der Beschuldigten beschlagnahmten die Beamten gegen den ausdrücklichen Widerspruch der Betrunkenen. Der 49-Jährigen wurde bis auf weiteres jede Führen von führerscheinpflichtigen Fahrzeugen ausdrücklich untersagt.
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