Mettmann (ots) - Aufmerksame Zeugen bemerkten am Dienstagnachmittag des 13.11.2018, gegen 15.10 Uhr, den Fahrtantritt einer erkennbar betrunkenen 49-jährigen Frau, die in der Innenstadt von Heiligenhaus ihren PKW VW Tiguan bestieg und damit in Richtung Wülfrath davonfuhr. Die vorbildlichen Hinweisgeber informierten umgehend die Polizei und meldeten dort die gefährliche Trunkenheitsfahrt.
In Wülfrath konnte die Beschuldigte nur wenige Minuten später von der alarmierten Polizei angetroffen und überprüft werden. Dabei stellte sich heraus, dass die VW-Fahrerin tatsächlich deutlich unter Alkoholeinfluss stand, die Fahrt nach Wülfrath aber glücklicher Weise scheinbar ohne Schadensereignis durchgeführt hatte. Ein an Ort und Stelle durchgeführter Alkoholtest ergab einen Wert von 1,3 Promille (0,65 mg/l). Die Polizei leitete ein Strafverfahren gegen die Wülfratherin ein. Zur Beweisführung wurde die ärztliche Entnahme einer Blutprobe angeordnet und durchgeführt. Den Führerschein der Beschuldigten beschlagnahmten die Beamten gegen den ausdrücklichen Widerspruch der Betrunkenen. Der 49-Jährigen wurde bis auf weiteres jede Führen von führerscheinpflichtigen Fahrzeugen ausdrücklich untersagt.
Rückfragen von Medienvertretern/Journalisten bitte an:
Kreispolizeibehörde Mettmann
- Polizeipressestelle -
Adalbert-Bach-Platz 1
40822 Mettmann
Telefon: 02104 / 982-1010
Fax: 02104 / 982-1028
E-Mail: pressestelle.mettmann@polizei.nrw.de
http://www.polizei.nrw.de/mettmann