Rostock (ots) - Im Rahmen einer Schlauchbootstreife am 17.11.2018 im Seegebiet vor Warnemünde wurde durch Beamte der Wasserschutzpolizeiinspektion Rostock gegen 11:30 Uhr ein vermietetes Sportboot kontrolliert. Grund der Kontrolle war die Tatsache, dass der Bootsführer verbotswidrig Schleppangeln im Abstand unter 1000 Meter zur Küste durchführte. Im Rahmen der polizeilichen Maßnahmen erfolgte die Überprüfung des 20 jährigen, rostocker Bootsführers. Durch die Staatsanwaltschaft war auf die Person ein Haftbefehl erlassen worden. Zum Zweck der weiteren Maßnahmen wurde das Sportboot in den Seehafen Rostock begleitet. Bei der anschließenden Durchsuchung der Person und der mitgeführten Sachen wurden Betäubungsmittel aufgefunden. Der nunmehr Beschuldigte führte Amphetamine und vermutlich Marihuana mit sich. Die Betäubungsmittel wurden sichergestellt und die Person einem Drogenvortest unterzogen. Der Beschuldigte wurde positiv auf Amphetamin und Kanabis (THC) getestet. Nach Rücksprache mit dem Bereitschaftsstaatsanwalt wurden entsprechende Strafverfahren eingeleitet. Den aktuellen Haftbefehl und eine damit verbundene Ersatzfreiheitsstrafe konnte der Beschuldigte durch Zahlung von insgesamt 655,50 Euro vor Ort abwenden. Nach Abschluss der Maßnahmen wurde die Person entlassen, eine Weiterfahrt wurde jedoch untersagt. Das Sportboot wurde dem zwischenzeitlich verständigten Vermieter vor Ort übergeben.
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