Daraufhin musste der 41-Jährige sein Auto stehen lassen und er wurde mit ins Polizeipräsidium gebracht. Dort wurde ihm von einem Arzt eine Blutprobe entnommen und sein Führerschein wurde sichergestellt. Ihn erwartet nun ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Straßenverkehr
In diesem Zusammenhang weist die Bonner Polizei ausdrücklich darauf hin, dass die anlassunabhängigen Alkoholkontrollen insbesondere in der Vorweihnachtszeit verstärkt werden und appelliert:
- Lassen Sie Ihr Fahrzeug nach einem Besuch auf dem Weihnachtsmarkt stehen. Planen Sie schon vorher Ihren Heimweg mit Bus, Bahn oder Taxi, damit Sie gar nicht erst in Versuchung geraten, sich alkoholisiert hinters Lenkrad zu setzen!
- Achten Sie bitte auch auf andere Feiernde und halten Sie alkoholisierte Personen davon ab, selbst zu fahren!
- Schon bei 0,3 Promille droht ein Strafverfahren, wenn Anzeichen für eine Fahruntüchtigkeit vorliegen oder ein Verkehrsunfall passiert.
- Vorsicht: Restalkohol stellt eine immer wieder unterschätzte Gefahr dar! Pro Stunde baut der Körper je nach Konstitution etwa 0,1 Promille Alkohol ab. Legen Sie nach dem Konsum von Alkohol eine ausreichend lange Pause ein, bevor Sie sich wieder ans Steuer setzen!
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Polizei Bonn
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