Helmstedt – Verkehrsunfall mit 2,00 Promille

Wolfsburg (ots) - Helmstedt, OT Emmerstedt, Hauptstraße 02.12.2018, 18.50 Uhr

Am Sonntagabend, um 18.50 Uhr, ereignete sich auf der Hauptstraße in Emmerstedt ein Verkehrsunfall mit einem Sachschaden von 10.000 Euro. Zudem stand die Unfallverursacherin unter Alkoholeinfluss. Zur genannten Zeit befuhr eine 31 Jahre alte Frau aus Helmstedt die Hauptstraße in Emmerstedt in Richtung Helmstedt. Dabei kam sie nach rechts von der Fahrbahn ab und prallte mit ihrem Ford Focus gegen einen am Fahrbahnrand geparkten VW Golf. Zur Unfallaufnahme wurden Polizeibeamte des PK Helmstedt angefordert. Bei der Sachverhaltsaufnahme bemerkten die Beamten Alkoholgeruch in der Atemluft der Unfallverursacherin. Da diese auch angab, gerade von einem Weihnachtsmarkt zu kommen, wurde ein Alkoholtest durchgeführt. Dabei erbrachte die 31-Jährige ein Ergebnis von 2,00 Promille. Daraufhin wurde der Frau im Klinikum Helmstedt eine Blutprobe entnommen. Weiterhin wurde ihr Führerschein sichergestellt und entsprechende Strafverfahren eingeleitet. An beiden PKW entstand jeweils Sachschaden in Höhe von 5.000 Euro. Der Ford und der Golf waren nicht mehr fahrbereit und mussten abgeschleppt werden.

Die Polizeiinspektion Wolfsburg-Helmstedt rät dringend davon ab, nach dem Besuch von Weihnachtsfeiern oder Weihnachtsmärkten und dem Konsum alkoholischer Getränke, auch nur kurze Strecken selbst mit dem Auto zurücklegen. Mit zunehmendem Alkoholspiegel ist die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigt und das Unfallrisiko steigt. Der Fahrer gefährde nicht nur sich selbst, sondern auch andere Verkehrsteilnehmer.

Die Polizei hat folgende Hinweise:

   - Lassen Sie ihr Fahrzeug nach dem Konsum von alkoholischen 
     Getränken stehen
   - Organisieren Sie alternativ schon im Vorfeld Ihre Heimfahrt mit 
     einem nüchternen Fahrer oder einer Fahrgemeinschaft
   - Benutzen Sie nach Möglichkeit die öffentlichen Verkehrsmittel 
     oder Taxis
   - Fahren Sie nicht mit fahrunfähigen, alkoholisierten Personen mit
     und halten Sie diese vom Fahren ab
   - Bedenken Sie die schwerwiegenden Folgen einer Fahrt unter 
     Alkoholeinfluss: Neben einem möglichen Verlust des Führerscheins
     und hohen Geldstrafen drohen auch strafrechtliche Konsequenzen. 
     Unter Umständen sind auch Folgen bis hin zum Verlust des 
     Arbeitsplatzes möglich. Verursachen Sie unter 
     Alkoholbeeinflussung auch noch einen Verkehrsunfall, könnten 
     auch Schmerzensgeld-, Schadenersatz- und Regressforderungen von 
     Versicherungen auf Sie zukommen. 


Rückfragen bitte an:

Polizei Wolfsburg
Henrik von Wahl
Telefon: +49 (0)5361 4646 104
E-Mail: pressestelle (@) pi-wob.polizei.niedersachsen.de