Bild-Infos
Download
Bei Trunkenheit am Steuer müssen Sie mit Fahrverboten, Punkten und Geldstrafen rechnen. Auch nicht zu unterschätzen ist der "Restalkohol", der nach einer langen, feuchtfröhlichen Nacht vom Körper nicht vollständig abgebaut wurde. Schon bei 0,3 Promille erwarten einen Autofahrer eine Strafanzeige und der Entzug der Fahrerlaubnis, wenn Anzeichen von Fahruntüchtigkeit vorliegen, man zum Beispiel einen Verkehrsunfall verursacht.
Rückfragen von Pressevertretern bitte an:
Der Landrat des
Rhein-Kreises Neuss als
Kreispolizeibehörde
-Pressestelle-
Jülicher Landstraße 178
41464 Neuss
Telefon: 02131/300-14000
02131/300-14011
02131/300-14013
02131/300-14014
Telefax: 02131/300-14009
Mail: pressestelle.neuss@polizei.nrw.de
Web: https://rhein-kreis-neuss.polizei.nrw