Richtig Silvester feiern – Hinweise zum Umgang mit Böllern und Raketen
27.12.2018, PP Schwaben Süd/West
Richtig Silvester feiern - Hinweise zum Umgang mit Böllern und Raketen
PP SCHWABEN SÜD/WEST. Das Jahresende rückt mit großen Schritten näher und damit auch die Vorfreude auf die kommende Silvesterfeier. Damit diese unfallfrei und ohne ärgerliche Zwischenfälle stattfindet, bittet das Polizeipräsidium Schwaben Süd/West um Beachtung einiger weniger, aber wichtiger Hinweise im Umgang mit Böllern und Raketen.
Leider kommt es im Zusammenhang mit dem unsachgemäßen Umgang mit Feuerwerkskörpern immer wieder zu Unfällen mit hohen Sachschäden aber auch mit teils schwerwiegenden Verletzungen von Personen. Es passieren jedes Jahr teils schwere Zwischenfälle mit illegalen oder selbstgebastelten Feuerwerkskörpern. Bei Verstößen sind Bußgelder von bis zu 50.000 Euro sowie Freiheitsstrafen möglich. Die Strafen sind entsprechend hoch angesetzt, um die Verletzungsgefahr durch Feuerwerk und explosionsgefährliche Stoffe zu verdeutlichen und den verantwortungslosen Umgang mit Feuerwerksraketen und Böllern möglichst einzudämmen.
Die wichtigsten Bestimmungen sind in diesem Zusammenhang: Kleinfeuerwerke (das sind pyrotechnische Gegenstände der Klasse P II bzw. F 2), wie zum Beispiel Reketen, Böller, Luftheuler und Fontänen, dürfen nur an Erwachsene verkauft und nur von diesen abgebrannt werden. Wer noch keine 18 Jahre alt ist, muss sich auf das sog. Kleinstfeuerwerk beschränken (diese sind gekennzeichnet mit P I bzw. F 1 und empfohlen ab zwölf Jahren). Vor allem beim Umgang mit illegaler Pyrotechnik kommt es immer wieder zu gesundheitlichen Schäden. Doch auch der leichtsinnige und oft unsachgemäße Umgang mit Feuerwerksartikeln allgemein führt leider immer wieder zu erheblichen Sach- und Personenschäden. Personen werden meistens im Gesicht und dort vor allem an den Augen, aber auch an Händen und Unterarmen verletzt. In vielen Fällen führen diese oft schweren Verletzungen zu lebenslangen gesundheitlichen Beeinträchtigungen. Deshalb muss jede Pyrotechnik geprüft sein. Dies erkennt man an der Registriernummer und dem CE-Zeichen in Verbindung mit einer Kennnummer der zugelassenen Prüfstelle (0589 steht dabei beispielsweise für deutsche Bundesanstalt für Materialforschung - „BAM“. Fehlen die Kennzeichen handelt es sich um illegale Pyrotechnik, der Umgang damit ist strafbar. Benutzen Sie deshalb nur geprüfte und zugelassene Feuerwerkskörper. Kleinfeuerwerke dürfen nur am 31. Dezember und am 1. Januar abgebrannt werden. Kaufen kann man sie dieses Jahr im Zeitraum von Freitag, 28.12.2018 bis 31.12.2018. Das Abbrennen in geschlossenen Räumen sowie in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie Fachwerkhäusern ist verboten. Manche Gemeinden haben eine Beschränkung auf weitere Örtlichkeiten. Halten Sie sich strikt an die Gebrauchsanweisung. Zünden Sie Feuerwerkskörper nur im Freien und mit genügend Abstand zu Menschen, Tieren und leicht entzündlichen Materialien. Heben Sie niemals Blindgänger auf oder entzünden diese erneut. Lassen Sie ihre Fenster und Türen in der Silvesternacht möglichst geschlossen, damit brennende Querschläger keinen Brand im Inneren verursachen können. Das Führen einer Schreckschuss- und Signalwaffe (Kennzeichnung: PTB) in der Öffentlichkeit ist grundsätzlich verboten. Sofern dies Inhabern des „Kleinen Waffenscheins“ ausnahmsweise erlaubt ist, ist dennoch das öffentliche Schießen damit verboten. Auf befriedeten Grundstücken ist es ausschließlich in der Silvesternacht erlaubt, wenn das Grundstück entsprechend gesichert ist, der Hausrechtsinhaber ausdrücklich zustimmt und nur zugelassene Patronen verwendet werden. Es muss sichergestellt sein, dass die Geschosse das Grundstück nicht verlassen können (demnach auf ausreichend großem Grundstück nur nach oben). Das Abschießen vom Balkon eines Mehrfamilienhauses ist nicht gestattet. Wegen der großen Brandgefahr sind in Bayern sogenannte Himmelslaternen (unbemannte Ballone, bei denen die Luft durch Brennstoffe erwärmt wird) verboten. Wenn Sie Alkohol konsumieren, tun Sie dies in Maßen. Übermäßiger Alkoholkonsum erhöht die Risikobereitschaft und damit auch die Unfallgefahr.
Im Notfall oder im Brandfall scheuen Sie sich nicht, die Notrufnummer 112 oder 110 zu wählen!
Das Polizeipräsidium Schwaben Süd/West wünscht Ihnen ein schönes, unfallfreies Silvesterfest und einen guten Start ins neue Jahr 2019!
(PP Schwaben Süd/West, 27.12.2018, 16:10 Uhr/ch)Medienkontakt:Pressestelle beim Polizeipräsidium Schwaben Süd/West, D-87437 Kempten (Allgäu), Rufnummer (+49) 0831 9909-0 (-1012/ -1013); unaufschiebbare Anfragen außerhalb der regulären Dienstzeit über die Rufnummer (+49) 0831 9909-1401 an die Einsatzzentrale.