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Bei der Kontrolle stellte sich sofort heraus, dass der 44-jährige Volvo-Fahrer aus Heiligenhaus ganz erheblich unter Alkoholeinfluss stand und deshalb deutliche Ausfallerscheinungen zeigte. Ein an Ort und Stelle durchgeführter Alkoholtest ergab einen Wert von etwa 1,6 Promille (0,80 mg/l). Daraufhin leiteten die Beamten ein Strafverfahren gegen den Heiligenhauser ein. Zur weiteren Beweisführung wurde die ärztliche Entnahme einer Blutprobe angeordnet und durchgeführt. Den Führerschein beschlagnahmte die Polizei gegen den ausdrücklichen Widerspruch des Beschuldigten, dem parallel dazu bis auf weiteres jedes Führen führerscheinpflichtiger Kraftfahrzeuge ausdrücklich untersagt wurde.
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