Oldenburg (ots) - In der anstehenden Silvesternacht werden wieder viele Menschen gemütlich mit Freunden und Familie feiern oder sich auf einer der unzähligen Veranstaltungen in unserer Region tummeln. Auch die Polizei ist personell gut vorbereitet: "Wir in der Polizeidirektion Oldenburg wünschen allen Bürgerinnen und Bürger einen fröhlichen Jahreswechsel. Damit aber alle friedlich und unbeschwert feiern können, werden wir dort, wo es nötig ist, konsequent eingreifen." so Polizeivizepräsident Bernd Deutschmann.
Silvester ist für viele gleichzeitig auch immer dem Zünden von Raketen und Böllern verbunden, die seit heute (28.12.2018) in den Supermärkten oder im Fachhandel erworben werden können. Gerade hierbei lauern aber Gefahren, die es zu vermeiden gilt. Damit dem fröhlichen Jahreswechsel nichts entgegensteht, möchten wir aus diesem Grund auf einige rechtliche Bestimmungen hinweisen.
Feuerwerk
Leider kommt es alle Jahre wieder an Silvester zu schweren Unfällen, wie z.B. zu Verbrennungen und Verletzungen, weil Feuerwerkskörper nicht nach Gebrauchsanleitung verwendet werden oder illegales Feuerwerk und selbstgebaute Silvesterböller abgebrannt werden. Deswegen sollte Silvesterfeuerwerk grundsätzlich nur im regulären Handel erworben werden. Feuerwerkskörper müssen von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) oder einer vergleichbar benannten Stelle überprüft und zugelassen sein. Die Polizeidirektion Oldenburg warnt vor dem Kauf von nicht gekennzeichnetem Feuerwerk. Feuerwerkskörper müssen mit einem CE-Zeichen und einer Registriernummer versehen sein. Außerdem muss jeder pyrotechnische Gegenstand eine deutschsprachige Gebrauchsanleitung haben. Weisen Feuerwerkskörper diese Merkmale nicht auf oder sind die aufgedruckten Zeichen gefälscht worden, handelt es sich um illegales Feuerwerk. Hinweise hierauf können auffällige Schreibfehler oder eine fehlende Gebrauchsanleitung sein. Die illegalen Feuerwerkskörper sind nicht kontrolliert worden und hierdurch besonders gefährlich. Beim Umgang, insbesondere beim Abbrennen mit nicht gekennzeichnetem Feuerwerk, kann es zu schweren Unfällen kommen, die lebensgefährlich werden können. Lassen Sie von diesen teils günstigen aber auch unberechenbaren Böllern unbedingt die Finger!
Das Silvesterfeuerwerk darf grundsätzlich nur zum Jahreswechsel am 31. Dezember und 1. Januar gezündet werden. In manchen Städten und Gemeinden ist das Abbrennen nur zwischen 18.00 Uhr abends und 6 Uhr morgens erlaubt. Bitte erkundigen Sie sich an ihrem Wohnort nach den genauen Zeiten. Generell herrscht in Niedersachsen Feuerwerksverbot in Naturschutzgebieten wie dem Harz, dem Weltnaturerbe Wattenmeer mit Ruhezonen sowie den EU-Vogelschutzgebieten. In der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen und Reetdach- und Fachwerkhäusern sind Feuerwerke generell verboten. Wir bitten auch um Rücksichtnahme in der Nähe von Flüchtlingsunterkünften. Zugelassene Böller, Feuerwerkskörper und Raketen sind bei ordnungsgemäßem Gebrauch handhabungssicher. Deshalb lesen Sie aufmerksam die Gebrauchsanleitung, suchen sie sich einen geeigneten Ort, achten auf Wetter, Wind und Kleidung und halten sie einen Schutzabstand zu Personen und Gebäuden ein.
Wer sich zum Feiern auf den Weg nach Hannover macht, muss in diesem Jahr beachten, dass das Mitführen und Verwenden von Feuerwerkskörpern in Teilen der Innenstadt verboten ist.
Weitere Informationen dazu finden Sie hier: https://www.pd-h.polizei-nds.de/praevention/verbot-feuerwerkskoerper-113463.html
Schreckschusswaffen
Hinsichtlich der Nutzung von Schreckschusswaffen ist folgendes zu bedenken: Frei erwerbliche Schreckschusswaffen unterliegen auch an Silvester und Neujahr den ganz klaren, üblichen Regelungen! Das heißt: Die allgemeine Erlaubnis zum Abbrennen von Böllern und Raketen zum Jahreswechsel ist nicht einfach übertragbar auf das Schießen mit Schreckschusswaffen in der Öffentlichkeit.
Hier gilt: Wer mitten in der Öffentlichkeit, also auf öffentlichen Straßen, Wegen, Veranstaltungen usw. mit Schreckschusswaffen "nur so zum Spaß" schießt oder mit Hilfe dieser Waffen z. B. Silvestermunition verschießt, verstößt womöglich empfindlich gegen das Waffenrecht, wenn er keine Sondererlaubnis zum Schießen vorweisen kann. Dies ändert sich auch nicht dadurch, dass gerade Silvester gefeiert wird. Auch der sogenannte Kleine Waffenschein stellt ausdrücklich keine Schießerlaubnis dar und berechtigt in keiner Weise dazu, in der Öffentlichkeit ohne Rechtfertigung zu schießen. Allgemein kann das achtlose Hantieren mit diesen Schreckschusswaffen in der Öffentlichkeit ernste Konsequenzen, unter Umständen auch einen Polizeieinsatz nach sich ziehen.
Etwas anderes kann an Silvester nur ausnahmsweise gelten, wenn wir uns nicht in der Öffentlichkeit befinden. Wer also als Inhaber des Hausrechts oder mit dessen Zustimmung im befriedeten Besitztum gem. § 12 Abs. 4 Nr. 1a WaffG als volljährige Person mit einer erwerbsfreien Schreckschusswaffe (mit PTB-zeichen) zum Beispiel handelsübliche Silvesterpatronen verschießt, bedarf keiner besonderen Schießerlaubnis, wenn die Geschosse das Besitztum in keinem Fall verlassen können, indem ausschließlich senkrecht nach Oben geschossen wird.
Ansonsten gilt jedoch ganz klar: In der Öffentlichkeit ist das ungenehmigte Führen und Schießen mit Schreckschusswaffen sowie auch das Verschießen von Silvestermunition im Regelfall ein Verstoß gegen das Waffengesetz und kann entsprechend rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Alkohol, Autofahren und Silvesterfeuerwerk zünden
Eine weitere Gefahrenquelle stellt auch der übermäßige Alkoholkonsum an Silvester dar. Das gilt sowohl für den Heimweg, den man besser mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Taxi antritt, wenn einem der Führerschein lieb ist. "Feiern Ja - Fahren Nein" lautet deswegen das Motto an Silvester.
Das gilt aber auch für den Umgang mit Silvesterfeuerwerk, wenn man gleichzeitig das ein oder andere Glas Sekt zum Jahreswechsel trinkt. In der Vergangenheit gab es immer auch wieder schwere Verletzungen und Brände, die dadurch verursacht wurden, weil Menschen zu alkoholisiert waren, um noch sicher Feuerwerk zünden zu können.
Wir wollen, dass Sie gesund und sicher ins neue Jahr kommen. Deswegen beherzigen Sie unsere Tipps und Hinweise, damit der gute Rutsch ins neue Jahr auch für alle gelingt.
Rückfragen bitte an:
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