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Neben deutlichem Alkoholgeruch bemerkten die Polizisten bei der Kontrolle auch typische Anzeichen für einen Drogenkonsum. Da er weder einen Drogenvortest, noch einen Alco-Test durchführen wollte, aber angab, am Abend eine ¾ Flasche Bier getrunken zu haben, wurden ihm auf der Wache Sterkrade zwei Blutproben entnommen.
Da nach seinen Angaben die Fahrzeughalterin wusste, dass er mit ihrem Auto unterwegs war, wird sie sich als Fahrzeughalterin dafür verantworten müssen, dass der Fahrer ohne gültige Fahrerlaubnis angetroffen wurde.
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