Delmenhorst (ots) - Alle vier Reifen vom Pkw entwendet
Zu einem Diebstahl von vier Autoreifen eines Daimlers ist es in der Gemeinde Wardenburg gekommen. Das Fahrzeug wurde am Mittwoch, den 09.01.2019, gegen 20:00 Uhr, auf dem ehemaligen Lidl Parkplatz am Reiherweg abgestellt. Am Donnerstag, den 10.01.2019, gegen 08:00 Uhr, stellte der Eigentümer bei seiner Rückkehr das Fehlen der Reifen fest und verständigte die Polizei. Der Gesamtschaden beläuft sich auf ca. 2.500 Euro.
Zeugen, die Hinweise zu dem Diebstahl geben können werden gebeten sich mit der Polizei Wildeshausen unter der Nummer 04431/941-115 in Verbindung zu setzen.
Einbruch in Einfamilienhaus
Unbekannte Täter brachen in der Nacht von Mittwoch, den 09.10.2019, gegen 19:00 Uhr, auf Donnerstag, den 10.01.2019, gegen 08:30 Uhr, gewaltsam in ein Einfamilienhaus in der Ahornstraße in Ganderkesee ein. In der Abwesenheit der Hausbewohner durchsuchten die Täter anschließend sämtliche Räume und entwendeten Schmuck und Bargeld. Der Gesamtschaden wird auf 5.000 Euro geschätzt.
Zeugen, die Beobachtungen gemacht haben, werden gebeten, sich mit der Polizei in Wildeshausen unter der Telefonnummer 04431/941-115 in Verbindung zu setzen.
13-Jähriger Radfahrer bei Unfall leicht verletzt
Bei einem Unfall in Wildeshausen wurde am Mittwoch, den 09.01.2019, gegen 09:45 Uhr, ein 13-Jähriger Radfahrer aus Wildeshausen leicht verletzt. Das Kind befuhr mit seinem Rad den Radweg an der Huntestraße in Richtung Wittekindstraße entlang. Die aus der Huntestraße kommende Pkw Fahrerin übersah den bevorrechtigten Radfahrer und es kam zum Zusammenstoß. Durch den Unfall erlitt der Junge einen Schock und setzte seine Fahrt nach dem Gespräch mit der Fahrerin ohne Personalienaustausch fort. Im Laufe des Tages klagte der Junge über Schmerzen und musste nachträglich im Krankenhaus behandelt werden. Der Schaden am Rad wird auf 50 Euro geschätzt.
Die Fahrerin des Wagens wird gebeten, sich mit der Polizei in Wildeshausen unter der Telefonnummer 04431/941-115 in Verbindung zu setzen.
Durchsuchung nach Führerschein führt zu Auffinden von Betäubungsmittel
Durch das Amtsgericht Oldenburg wurde gegen einen 34-Jährigen aus Dötlingen ein Fahrverbot von drei Monaten verhängt. Dem Mann ist es somit nicht mehr erlaubt, Fahrzeuge im öffentlichen Straßenverkehr zu führen. Die verhängte Fahrverbotsfrist kann allerdings erst ab dem Zeitpunkt der Führerscheinabgabe in amtlicher Verfahrung angerechnet werden. Aus diesem Grund wurde der Dötlinger mehrmals zur Abgabe aufgefordert. Dieser Aufforderung kam er allerdings nicht nach, weswegen die Polizei nun seine Wohnung nach dem fehlenden Dokument durchsucht hat. Im Rahmen dieser Durchsuchung konnte nicht nur der Führerschein des Mannes aufgefunden werden, sondern auch Tüten mit Marihuana. Der Führerschein sowie auch das Betäubungsmittel wurden durch die Polizei beschlagnahmt. Auf den 34-Jährigen kommt nun noch ein Strafverfahren wegen des Erwerbes und Besitzes von Betäubungsmittel zu.
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