Kassel: Verkehrskontrollen im Kasseler Osten: Alkoholisierter Fahranfänger; Autofahrer ohne Führerschein flüchtet

POL-KS: Kassel: Verkehrskontrollen im Kasseler Osten: Alkoholisierter Fahranfänger; Autofahrer ohne Führerschein flüchtet
22.01.2019 – 11:28, Polizeipräsidium Nordhessen - Kassel, Kassel (ots)

Bei Verkehrskontrollen durch Beamte des Kasseler Polizeireviers Ost überprüften die Polizisten an drei Kontrollstellen in der Nacht zum heutigen Dienstag 28 Fahrzeuge und 34 Insassen. Dabei ergriff ein 40-jähriger Autofahrer aus Kaufungen die Flucht, offenbar weil er nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis ist. Er konnte anschließend festgenommen werden. Zudem zogen die Beamten einen 18-jährigen Fahranfänger aus Kassel aus dem Verkehr, der alkoholisiert am Steuer seines Wagens saß.

Die Kontrollen fanden in der Zeit zwischen 23:30 und 2:40 Uhr statt. Dazu richteten die Beamten des Reviers Ost anfänglich eine Kontrollstelle auf der Leipziger Straße, in Höhe der A 7, später auf der Fuldabrücke und anschließend auf der B 83, in Höhe der Lilienthalstraße, ein. Der 40-Jährige war gegen 00:10 Uhr auf der Leipziger Straße mit seinem Kleinwagen vor der Polizei geflüchtet, konnte aber durch die verfolgenden Streifen im Rahmen der Fahndung in Kaufungen festgenommen werden. Da der bereits wegen Drogendelikten bei der Polizei bekannte Mann nicht mehr im Besitz einer Fahrerlaubnis ist, muss er sich nun wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis verantworten. Auch gegen den Halter des von ihm gefahrenen Kleinwagens, ein 80-Jähriger aus Kaufungen, leiteten die Beamten ein Ermittlungsverfahren wegen Zulassens des Fahrens ohne Fahrerlaubnis ein. Der alkoholisierte 18-Jährige war mit seinem Pkw gegen 1:20 Uhr in die Kontrollstelle im Bereich der Fuldabrücke gefahren. Ein auf der Dienststelle durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von über 0,7 Promille. Für den Fahranfänger, für den in der Probezeit am Steuer ohnehin 0,0 Promille angesagt ist, bedeutet dies nun ein Monat Fahrverbot, 500 Euro Bußgeld, zwei Punkte sowie eine Nachschulung und Verlängerung der Probezeit auf vier Jahre.

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