29.01.2019 – 08:36, Polizeidirektion Flensburg, Flensburg, Husum, Schleswig (ots)
Am vergangenen Wochenende (25.01.2019-27.01.2019) kam es im Bereich Flensburg, Schleswig und Husum zu mehreren Verkehrsunfällen aufgrund von Alkohol am Steuer. Des Weiteren konnten mehrere Verkehrsteilnehmer durch die Polizei gestoppt werden, die trotz Konsums von Alkohol oder Drogen noch am Straßenverkehr teilnahmen.
Am Freitagmittag (25.01.2019) konnte die Polizei, nach Hinweisen von einem aufmerksamen Zeugen, einen 51-jährigen Autofahrer auf dem Ochsenweg (Harrislee) kurz vor der dänischen Grenze mit über 2,00 Promille stoppen.
In Kropp geriet eine 47-Jährige, nach Hinweisen einer Zeugin, in eine Verkehrskontrolle. Diese zeigte sich mit knapp über 2,2 Promille uneinsichtig und fühlte sich, nach eigenen Empfindungen noch sicher im Straßenverkehr.
Nachmittags wurde nach Zeugenhinweisen ein 83-Jähriger in Garding kontrolliert. Ein vor Ort durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Promillewert von 1,4.
In Schleswig fuhr ein 52 Jahre alter Autofahrer mit knapp 2,8 Promille gegen zwei abgeparkte Fahrzeuge und beschädigte diese. Des Weiteren wurde festgestellt, dass der 52-Jährige bereits aufgrund von Fahren unter Alkoholeinfluss nicht mehr im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis war.
In der Nacht von Freitag auf Samstag (26.01.2019) überschlug sich auf der B200 ein 44 Jahre alter Golffahrer. Ein, durch die eingesetzten Polizeibeamten durchgeführter Atemalkoholtest, ergab einen Wert von knapp über ein Promille.
Am Samstagabend (26.01.2019) wurde am Husumer Hafen ein 48-jähriger Autofahrer durch Zeugen beobachtet, wie dieser einen anderen Pkw anfuhr und sich unerlaubt von der Unfallstelle entfernte. Durch eine eingeleitete Fahndung konnte der Fahrer wenig später durch Polizeibeamte mit über 2,3 Promille angetroffen werden.
In der Nacht von Samstag auf Sonntag kontrollierten aufmerksame Polizeibeamte in der Flensburger Innenstadt einen 26-jährigen Autofahrer, der unter Einfluss von Marihuana stand.
Die unter Drogen oder Alkoholeinfluss gefahrene Verkehrsteilnehmer erwartet nun ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr oder eine Ordnungswidrigkeitenanzeige. Die unter Alkoholeinfluss verunfallten Verkehrsteilnehmer erwartet ein Strafverfahren bezüglich einer Gefährdung des Straßenverkehrs infolge des Genusses alkoholischer Getränke. Die Führerscheine wurden eingezogen und eine richterliche Entscheidung bleibt abzuwarten.
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