07.02.2019 – 16:07, Polizeipräsidium Reutlingen, Reutlingen (ots)
Mit Gegenverkehr kollidiert (Zeugenaufruf)
Die Polizei sucht Zeugen zu einem Verkehrsunfall, der sich am Donnerstagmorgen, gegen sieben Uhr, auf der Schieferstraße/B28 ereignet hat. Eine 28-jährige VW Polo-Lenkerin fuhr auf der Schieferstraße in südliche Richtung und wollte auf Höhe eines Baumarktes wenden. Als sie mit dem Wendemanöver begann, übersah sie einen entgegenkommenden, bevorrechtigten VW-Bus eines Rettungsdienstes, dessen 21 Jahre alter Fahrer von der Bantlinstraße herkommend die Kreuzung auf der linken Fahrspur geradeaus passieren wollte. Der Fahrer bremste noch und wich nach rechts aus, konnte eine Kollision jedoch nicht mehr verhindern. Der VW-Bus wurde nach rechts abgewiesen und stieß dort gegen ein Verkehrsschild und einen Baum. Das Rettungsdienstfahrzeug war anschließend nicht mehr fahrbereit und musste abgeschleppt werden. Der Gesamtschaden wird auf etwa 10.000 Euro geschätzt. Während der Unfallaufnahme kam es kurzzeitig zu Verkehrsbehinderungen. Zeugen werden gebeten, sich unter der Telefonnummer 07121/942-3333 beim Polizeirevier Reutlingen zu melden. (jw)
Münsingen (RT): Betrunken verunglückt
Alkoholeinfluss dürfte die Ursache für einen Verkehrsunfall am Donnerstagvormittag auf der L 230 zwischen Magolsheim und Böttingen gewesen sein. Ein 64 Jahre alter Kia-Lenker fuhr gegen 10.25 Uhr auf der Landstraße durch ein Waldgebiet in Richtung Böttingen, als er in einer Kehre nach rechts von der Fahrbahn abkam, gegen die dortige Felswand krachte und sich mit seinem Pkw überschlug. Das Fahrzeug blieb auf dem Dach liegen, der Mann konnte sich aber selbständig aus dem Auto befreien. Der leicht verletzte Fahrer wurde vom Rettungsdienst vor Ort versorgt. Am Fahrzeug entstand wirtschaftlicher Totalschaden. Es musste abgeschleppt werden. Die Feuerwehr war mit fünf Fahrzeugen und 30 Einsatzkräften vor Ort. Bei der Unfallaufnahme stellten die Beamten fest, dass der Mann offensichtlich Alkohol konsumiert hatte. Ein Atemalkoholtest ergab einen vorläufigen Wert von fast zwei Promille, weshalb eine Blutentnahme angeordnet und der Führerschein beschlagnahmt wurde. Er muss nun mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen. (jw)
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