Automatische Kennzeichenerkennung stoppt Kindesentziehung


11.02.2019, PP Oberbayern Süd
Automatische Kennzeichenerkennung stoppt Kindesentziehung
LKR. ROSENHEIM. Am frühen Morgen des 10. Februar 2019 konnten die Schleierfahnder der Grenzpolizeiinspektion Raubling eine in Dänemark begonnene Kindesentziehung eines 6 Monate alten Babys beenden. Gegen die Eltern, denen rechtskräftig das Sorgerecht entzogen wurde, lagen internationale Haftbefehle vor.

Am Sonntagmorgen konnten Beamte der Grenzpolizeiinspektion Raubling gegen 05.50 Uhr einen Pkw Ford anhalten und eine in Dänemark begonnene Kindesentziehung beenden. Der Ford mit dänischer Zulassung wurde durch die dänischen Behörden im Sachfahndungsbestand zur Fahndung ausgeschrieben. Hintergrund war, dass den Eltern zunächst das Sorgerecht für ein 6 Monate altes Säugling entzogen wurde. Die Eltern nahmen, teilweise unter Anwendung von Gewalt gegen Mitarbeiter der Einrichtung, unberechtigter Weise ihr Kind aus einer Pflegeeinrichtung in Dänemark mit und flüchteten anschließend in Richtung Süden. Nachdem eine automatische Kennzeichenerkennung bei der Überprüfung des ausgeschriebenen Kennzeichens einen Fahndungstreffer meldete, konnten Beamte der Grenzpolizeiinspektion Raubling das Fahrzeug anhalten und die Eltern aufgrund bereits vorliegender internationaler Haftbefehle verhaften. Das Kind wurde unbeschadet in Obhut genommen und dem zuständigen Jugendamt übergeben. „Das Bundesverfassungsgericht hat erst kürzlich festgestellt, dass unsere automatisierte Kennzeichenerkennung mit der Verfassung grundsätzlich vereinbar ist. Gerade dieser aktuelle Fahndungserfolg macht deutlich, wie wichtig dieses Mittel für mehr Sicherheit der Menschen ist! Der Einsatz der automatisierten Kennzeichenerkennung sowie das professionelle Vorgehen unserer Schleierfahnder hat im konkreten Fall verhindert, dass der 6 Monate alte Säugling zu Schaden kommt“, sagt Polizeipräsident Robert KOPP.Die Grenzpolizeiinspektion Raubling führt unter der Sachleitung der Staatsanwaltschaft Traunstein Zweigstelle Rosenheim die weiteren Ermittlungen. Der zuständige Ermittlungsrichter eröffnete die internationalen Haftbefehle gegen die beiden 20 und 34 Jahre alten Eltern. Anschließend wurden die Beiden in Justizvollzugsanstalten eingeliefert.