Kassel: Berauscht mit Fahrrad unterwegs und Unfall verursacht; anschließend geflüchtet und Widerstand geleistet

POL-KS: Kassel: Berauscht mit Fahrrad unterwegs und Unfall verursacht; anschließend geflüchtet und Widerstand geleistet
18.02.2019 – 16:12, Polizeipräsidium Nordhessen - Kassel, Kassel (ots)

Am Samstag fuhr gegen halb 9 abends ein 35-Jähriger mit seinem Fahrrad durch die Meißnerstraße in Kassel-Helleböhn. Aufgrund seiner Alkoholisierung, vermutlich in Kombination mit anderen berauschenden Mitteln, konnte er sich augenscheinlich nicht sicher im Straßenverkehr bewegen. Ein Zeuge beobachtete nämlich, wie der Radfahrer zunächst gegen einen Betonwürfel fuhr und anschließend auf den Boden stürzte. Beim Versuch wieder aufzustehen, fiel er jedoch erneut hin und beschädigte dabei ein in der Meißnerstraße geparktes Auto. Der Sachschaden daran wird nach ersten Einschätzungen mit 500 EUR beziffert. Durch den Zeugen angesprochen, beleidigte der Radfahrer diesen und wurde handgreiflich. Auch eine zufällig anwesende Rettungswagenbesatzung, die schlichtend eingreifen wollte, attackierte er unter anderem durch Tritte. Anschließend flüchtete der Radfahrer in Richtung Leuschnerstraße. Dort konnte der Randalierer durch eine herbeigerufene Polizeistreife in einem Wohnhaus gestellt und unter erheblichen Widerstand festgenommen werden.

Wie die Polizisten des Kasseler Polizeireviers Süd-West berichteten, konnte einer der Rettungsdienstangehörigen noch sehen, wie der Flüchtige in einem Mehrfamilienhaus der Leuschnerstraße verschwand. Die eingesetzten Beamten sahen bei Eintreffen ebenfalls noch einen Mann im Flur des besagten Wohngebäudes und konnten dort den Flüchtigen nach kurzer Suche im ersten Obergeschoss stellen. Dieser nahm augenblicklich gegenüber der eingesetzten Streife eine aggressive Körperhaltung ein und beleidigte die Polizeistreife fortwährend.

Die Beamten konnten aber die Situation unter Kontrolle bringen und letztendlich die Personalien des renitenten Unfallflüchtigen feststellen. So wurden, neben den eingeleiteten Strafverfahren wegen Unfallflucht und tätlichen Angriffs gegen Vollstreckungsbeamte, auch die Schadensersatzansprüche der Geschädigten sichergestellt. Aufgrund seines gesamten Verhaltens und seiner Alkoholisierung von 2,16 Promille, wie ein durchgeführter Alcotest vorläufig ergab, war eine Ausnüchterung im Polizeigewahrsam unumgänglich.

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