Nr.: 0143 –Verkehrsunfall durch mögliches Autorennen–

POL-HB: Nr.: 0143 --Verkehrsunfall durch mögliches Autorennen--
24.02.2019 – 13:13, Polizei Bremen, Bremen (ots)
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Ort: 	Bremen-Mitte, Bürgermeister-Smidt-Str.
Zeit: 	23.02.2019, gegen 23:40 Uhr 

In den späten Abendstunden des Samstag beobachteten zwei Zeugen, wie ein BMW und ein Mercedes in der Bürgermeister-Smidt-Straße die Motoren an einer roten Ampel aufheulen ließen und im Anschluss mit stark überhöhter Geschwindigkeit losfuhren. Der Fahrer des BMW verlor die Kontrolle über sein Fahrzeug und fuhr gegen einen Bordstein. Es kam zum Verkehrsunfall, bei dem glücklicherweise niemand verletzt wurde. Die Autos wurden beschlagnahmt.

Gegen 23:40 Uhr wurden zwei Polizeibeamte, die privat unterwegs waren, auf zwei Fahrzeuge in der Bürgermeister-Smidt-Straße aufmerksam. Die Fahrzeugführer ließen die Motoren der beiden Autos aufheulen. Sie warteten offensichtlich an der roten Ampel in Höhe der Falkenstraße. Vermutlich als die Ampel auf Grün umsprang, gaben die Fahrer des silbernen Mercedes C250 und des schwarzen 5er BMW Vollgas. In Höhe der Straße Am Wandrahm verlor der 21 Jahre alte Fahrer des BMW die Kontrolle über sein Fahrzeug und fuhr gegen den Bordstein und im Anschluss auf das dortige Gleisbett. Glücklicherweise wurde keiner der drei Fahrzeuginsassen bei diesem Unfall verletzt. Der Mercedes wurde durch den Unfall nicht beschädigt. Der 20-jährige Fahrer aus Bremen sowie sein Beifahrer blieben ebenfalls unverletzt. Die eintreffenden Einsatzkräfte der Polizei Bremen beschlagnahmten die beiden Fahrzeuge, samt Zulassungsbescheinigung sowie die Führerscheine der beiden Fahrer.

Die Polizei Bremen sucht dringend Zeugen des Vorfalls: Wer hat die Situation beobachtet? Wer kann Hinweise zum Tatablauf geben? Zeugen melden sich bitte umgehend bei der Verkehrsbereitschaft der Polizei Bremen unter: 0421 362-14850.

Die Polizei Bremen ermittelt nun wegen Verdachts eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens: Wer im Straßenverkehr ein nicht erlaubtes Kraftfahrzeugrennen ausrichtet, durchführt oder daran teilnimmt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Rückfragen bitte an:
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