Pressemeldugn für den Berteich Vechta

POL-CLP: Pressemeldugn für den Berteich Vechta
04.03.2019 – 08:33, Polizeiinspektion Cloppenburg / Vechta, Cloppenburg/Vechta (ots)

Dinklage - versuchter Diebstahl von Baumaschinen

Am Montag, 04. März 2019, um 02.10 Uhr, versuchten bislang Unbekannte von einem Firmengelände an der Badberger Straße zwei Radlader zu entwenden. Ein Fahrzeug wurde auf dem Radweg vor der Firma, das Zweite etwa 300 Meter entfernt auf einem Feldweg zurückgelassen. Sachdienliche Hinweise nimmt die Polizei Dinklage (Tel. 04443-4666) entgegen.

Lohne - versuchter Diebstahl

In der Zeit von Samstag, 02. März 2019, 16.30 Uhr bis Sonntag, 03. März 2019, 09.30 Uhr beschädigten bislang unbekannte Täter in der Lindenstraße ein Zaunelement einer Firma und verschafften sich so Zugang zum Betriebsgelände. Der entstandene Schaden beläuft sich auf etwa 200 Euro. Sachdienliche Hinweise nimmt die Polizei Lohne (Tel. 04442-93160) entgegen.

Lohne - Diebstahl aus Wohnung

In der Zeit von Samstag, 02. März 2019, 10 Uhr bis Sonntag, 03. März 2019, 14 Uhr begaben sich bislang unbekannte Täter in der Overbergstraße in eine im Erdgeschoss gelegene Wohnung eines Mehrparteienhauses. Entwendet wurde Bargeld und ein goldener Armring. Der entstandene Schaden beläuft sich auf etwa 1000 Euro. Sachdienliche Hinweise nimmt die Polizei Lohne (Tel. 04442-93160) entgegen.

Lohne - Sachbeschädigung

In der Zeit von Samstag, 02. März 2019, 22 Uhr bis Sonntag, 03. März 2019, 08.45 Uhr beschädigten bislang unbekannte Täter in der Straße Achtern Thun einen auf dem dortigen Parkplatz platzieren Werbeaufsteller eines Fastfood Unternehmen. Der entstandene Schaden beläuft sich auf etwa 50 Euro. Sachdienliche Hinweise nimmt die Polizei Lohne (Tel. 04442-93160) entgegen.

Vechta - Fahren unter Alkoholeinfluss

Am Sonntag, 03. März 2019, um 18.43 Uhr befuhr ein 47-jähriger Vechtaer mit seinem Pkw Seat Leon die Oldenburger Straße, obwohl er unter dem Einfluss von Alkohol stand. Ein durchgeführter Test ergab einen Wert von 1,76 Promille. Eine Blutprobe wurde entnommen, die Weiterfahrt untersagt, der Führerschein sichergestellt und ein Strafverfahren eingeleitet.

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