05.03.2019 – 19:20, Polizei Mönchengladbach, Mönchengladbach (ots)
Der Einsatz "Veilchendienstagszug" ist aus Sicht der Polizei Mönchengladbach ruhig verlaufen. Die Vielzahl der Teilnehmer und Besucher des Karnevalsumzuges feierte friedlich und fröhlich bei zum Teil sonnigem Wetter. Die Polizei musste nur in vergleichsweise wenigen Fällen eingreifen. Die Bilanz der polizeilichen Maßnahmen weist eine Beleidigungsanzeige, zwei Ordnungswidrigkeitenanzeigen, einmal wegen Verstoß gegen das Waffengesetz und einmal wegen wilden Urinierens, drei Strafanzeigen wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz, eine Strafanzeige wegen versuchten Straßenraubes, eine Strafanzeige wegen sexueller Belästigung, eine Strafanzeige wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte und eine Strafanzeige wegen Fahrraddiebstahls aus. Zweimal ist die Polizei zu Schlägereien gerufen worden, davon einmal zur Aachener Straße , wo es zwischen zwei Beteiligten zu einer wechselseitigen Körperverletzung gekommen ist; einmal zum Europaplatz wo sich 8-10 Personen schlagen sollten. Dort hatte die Polizei bei Eintreffen keine Feststellungen. Auf dem Platz der Republik ist ein Fahrraddieb auf frischer Tat gestellt worden. Nach einer sexuellen Belästigung, die auf dem Europaplatz stattfand, wurde ein der Tatverdächtiger in Gewahrsam genommen. Das versuchte Raubdelikt fand am frühen Nachmittag auf der Lüpertzender Straße/Ecke Berliner Platz statt. Drei Tatverdächtige zwischen 17 und 19 Jahren, alle dunkel gekleidet, hatten versucht eine Tasche und ein Handy zu rauben, was jedoch aufgrund der Gegenwehr des Opfers misslang. Die polizeilichen Fahndungsmaßnahmen nach den unbekannten Tätern verliefen bislang erfolglos. Einundzwanzig mal hat die Polizei Platzverweise ausgesprochen, fünf Personen wurden in Gewahrsam genommen. Insgesamt acht Kinder wurden durch die gemeinsame Jugendschutzstreife (Polizei/Stadt MG) aufgegriffen und in sieben Fällen den Eltern und in einem Fall der Pädagogischen Ambulanz zugeführt. 26 Liter Alkohol in Jugendhand wurden vernichtet. Ein alkoholisierter Jugendlicher wurde nach Ingewahrsamnahme ebenfalls den Eltern zugeführt. (wr)
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