Pressemeldungen aus dem Bodenseekreis

POL-KN: Pressemeldungen aus dem Bodenseekreis
11.03.2019 – 14:47, Polizeipräsidium Konstanz, Bodenseekreis (ots)

Friedrichshafen

Körperverletzung

Zu einer tätlichen Auseinandersetzung zwischen zwei Personen kam es am frühen Sonntagmorgen in einer Lokalität in der Friedrichshafener Flugplatzstraße. Offenbar aus nichtigem Anlass waren zwei 28- und 26-jährige Männer aneinandergeraten. Der Ältere schlug dem Jüngeren schließlich mehrfach mit der Faust ins Gesicht. Hierdurch wurde der 26-Jährige leicht verletzt und zur weiteren Behandlung seiner Blessuren durch einen Rettungswagen in ein Krankenhaus eingeliefert. Den 28-Jährigen erwartet nun eine Strafanzeige.

Friedrichshafen

Unfallflucht

Zeugen sucht die Polizei zu einem Verkehrsunfall, welcher sich am Sonntagmittag in der Zeit zwischen 10.00 und 13.45 Uhr auf dem Parkplatz des ZF-Forums in der Löwentaler Straße ereignet hat. Ein bislang unbekannter Pkw-Lenker beschädigte vermutlich beim Ein- oder Ausparken einen auf dem Parkplatz abgestellten Wagen, hierdurch entstand nicht unerheblicher Sachschaden. Danach entfernte sich der Verursacher unerlaubt von der Unfallstelle, ohne sich um den Schaden zu kümmern. Sachdienliche Hinweise werden an das Polizeirevier Friedrichshafen, Tel. 07541/701-0, erbeten.

Meckenbeuren

Alkoholisierter Mofafahrer

Leicht unter Alkoholeinwirkung stand ein 81-jähriger Lenker eines Kleinkraftrads, der am Sonntagnachmittag von Beamten des Polizeireviers Friedrichshafen in Meckenbeuren kontrolliert wurde. Der Mann war den Beamten aufgefallen, weil an dem Zweirad noch ein Versicherungskennzeichen des letzten Jahres angebracht war. Während der Kontrolle konnten entsprechende Anzeichen einer alkoholischen Beeinflussung festgestellt werden, welche ein durchgeführter Alkomattest bestätigte. Gegen den Mann wurde ein Bußgeldverfahren eingeleitet, bezüglich des abgelaufenen Versicherungskennzeichens sind zunächst noch weitere Ermittlungen erforderlich.

Meckenbeuren

Unfall ohne Führerschein

Sachschaden in Höhe von ca. 2.700 Euro entstand bei einem Verkehrsunfall am Samstagmorgen gegen 11.30 Uhr auf einem Parkplatz an der Meckenbeurener Hauptstraße. Ein 62-jähriger Pkw-Lenker wollte rückwärts vom Parkplatz fahren, übersah hierbei den hinter ihm stehenden Pkw einer 32-jährigen Frau und stieß mit diesem zusammen. Im Rahmen der polizeilichen Unfallaufnahme stellte sich schließlich heraus, dass der Mann bereits seit längerer Zeit nicht mehr im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis ist. Er wird sich nun strafrechtlich zu verantworten haben.

Überlingen

Körperverletzung

Zwei Leichtverletzte sind die Bilanz eines Streits am Samstagabend gegen 22.30 Uhr in der Überlinger Friedhofstraße. Eine mehrköpfige Personengruppe hielt sich vor einem dortigen Gebäude auf und verursachte offensichtlich so starken Lärm, dass sich ein 31-jähriger Bewohner dadurch gestört fühlte. Nachdem er sich auf die Straße begeben und die Personen angesprochen hatte, entwickelte sich ein Streitgespräch, in dessen Verlauf es zu Handgreiflichkeiten zwischen dem 31-Jährigen und einer 35-jährigen Frau aus der Gruppe kam. Hierdurch wurden beide Beteiligte leicht verletzt. Die Polizei ermittelt jetzt wegen des Verdachts der wechselseitig begangenen Körperverletzung.

Owingen

Trunkenheit im Verkehr

Nicht unerheblich unter Alkoholeinwirkung stand ein 35-jähriger Kleinkraftradlenker, welcher von Beamten des Polizeireviers Überlingen am Sonntagabend kurz vor 21.00 Uhr in Owingen festgestellt wurde. Im Rahmen einer Verkehrskontrolle ergaben sich entsprechende Verdachtsmomente, ein Alkomattest bestätigte die Vermutung. Die Beamten veranlassten bei dem Mann eine ärztliche Blutentnahme und behielten seinen Führerschein ein. Er gelangt entsprechend zur Anzeige.

Heiligenberg

Sachbeschädigung

Durch Unbekannte wurde der im Bereich der Amalienhöhe bei Heiligenberg aufgehäufte Funken bereits in der Nacht auf Sonntag gegen 03.30 Uhr vermutlich mutwillig entzündet. Eine Anwohnerin, welche auf den brennenden Reisighaufen aufmerksam wurde, alarmierte die Feuerwehr Heiligenberg. Diese stellte vor Ort fest, dass aufgrund des starken Windes bereits Glut in diverse Hohlräume einer in der Nähe befindlichen Linde geweht war und diese dadurch teilweise in Brand gesetzt wurde. Nur mit massivem Wassereinsatz gelang es, die Glutnester abzulöschen und so den denkmalgeschützten Baum vor weiterem Schaden zu bewahren. Die Polizei ermittelt.

Bermatingen

Mutwillig Polizeieinsatz ausgelöst

Offenbar mutwillig einen Polizeieinsatz löste eine 21-jährige Frau am Samstagabend kurz nach 20.00 Uhr in Markdorf aus. Die Frau teilte unter Verwendung falscher Personalien über Notruf mit, dass sie zusammen mit einer Freundin bei einem Bekannten auf einer Party gewesen sei und ihre Begleiterin dort offenbar Drogen in einem Getränk verabreicht bekommen hätte. Sie seien schon im Krankenhaus gewesen, wo bei einem Schnelltest eine entsprechende Einnahme nachgewiesen worden sei. Weiterhin seien an der Adresse des Bekannten noch weitere Drogen in großen Mengen zu finden. Nachdem sich bereits bei der Überprüfung der seitens der 21-Jährigen angegebenen Personalien herausstellte, dass diese offensichtlich falsch waren, ergaben sich auch bei einer Nachschau in der genannten angeblichen Partywohnung keinerlei Hinweise auf strafbare Handlungen. Durch einen Hinweis des Wohnungsinhabers, welchen die 21-Jährige offensichtlich mit ihrer Aktion in Misskredit bringen wollte, konnte schließlich die Identität der Anruferin ermittelt werden. Gegen sie wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Vortäuschen einer Straftat eingeleitet. Weiter wird geprüft, ihr die durch den unnötigen Einsatz der Polizei entstandenen Kosten in Rechnung zu stellen.

Stetten

Verkehrsunfall mit Sachschaden

Sachschaden in Höhe von ca. 10.000 Euro entstand bei einem Verkehrsunfall am Freitagmorgen kurz vor 09.00 Uhr in der Stettener Schulstraße. Eine 57-jährige Pkw-Lenkerin wollte aus ihrem Hofraum rückwärts auf die Straße ausfahren und übersah hierbei den vorfahrtsberechtigten Pkw eines ebenfalls 57-jährigen Mannes. Bei dem folgenden Zusammenstoß wurden beide Fahrzeuge nicht unerheblich beschädigt.

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