14.03.2019 – 11:13, Bundespolizeidirektion München, München (ots)
Ein alkoholisierter 36-Jähriger, der in einer Gaststätte im Hauptbahnhof am Donnerstagabend (13. März) u.a. aggressiv Gäste beschimpfte, und daraus resultierenden Platzverweisen von Bundespolizisten nicht folgte, wurde in Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft in Unterbindungsgewahrsam genommen. Zuvor hatte er zudem versucht Beamte tätlich anzugreifen.
Beamte der Münchner Bundespolizei wurden gegen 20 Uhr zu einer Gaststätte im Hauptbahnhof gerufen. Ein 36-jähriger Pakistaner verhielt sich aufgrund Alkoholisierung gegenüber Gästen und Personal äußerst aggressiv. Er schrie laut herum, beschimpfte Anwesende und kam erteilten Hausverboten nicht nach.
Da er keine Reiseabsichten hatte und auch mehreren, von Beamten erteilten Platzverweisen nicht nachkam, führten ihn die Bundespolizisten in Form einfacher körperlicher Gewalt an der Arnulfstraße aus dem Hauptbahnhof. Als die Beamten zurückgingen, zeigte ihnen der Pakistaner, mit beiden Armen gestikulierend, die Mittelfinger und folgte den Bundespolizisten. Als er erneut über die Straße, weg vom Hauptbahnhof geführt wurde, griff er einen Beamten unversehens mit Faustschlägen an. Nachdem der Beamte den ersten Angriff mittels Blocktechnik abwehren konnte, führte der zweite Angriffsversuch dazu, dass der Pakistaner kontrolliert mittels Selbstverteidigungstechnik zu Boden gebracht wurde und gefesselt werden konnte.
Durch die Staatsanwaltschaft wurde gegen den mit 1,96 Promille Alkoholisierten ein Unterbindungsgewahrsam bis zum nächsten Morgen ausgesprochen. Als der 36-Jährige gegen sechs Uhr (14. März) die Wache verlassen sollte, musste er zwangsweise hinausverbracht werden, da er sich weigerte die Dienststelle zu verlassen. Im Anschluss behauptete er beim Polizei-Notruf, er wäre bei der Polizei misshandelt worden.
Durch das zu Bodenbringen zuvor war er tatsächlich leicht im Gesicht verletzt worden. Dem Pakistaner musste bei der Durchsuchung zur Gewahrsamsfähigkeit ein Verband an der Hand abgenommen werden. Darunter befand sich eine kleine Schnittwunde in der Handinnenseite. Ein, den 36-Jährigen zwecks Gewahrsamsfähigkeit untersuchender Arzt sah wenig später keine Veranlassung, die geschlossene Schnittwunde wieder zu verbinden. Der Arzt konnte zudem nicht ausschließen, dass der Pakistaner neben dem Alkohol zusätzlich auch Drogen konsumiert hatte.
Gegen den 36-Jährigen, der 2017 als Asylsuchender in die Bundesrepublik eingereist war, und der seitdem wegen Gewaltdelikten wiederholt polizeilich in Erscheinung getreten war, wird nun wegen Tätlichen Angriffs und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte sowie versuchter Körperverletzung und Beleidigung ermittelt.
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